{"id":622,"date":"2015-03-27T23:11:17","date_gmt":"2015-03-27T21:11:17","guid":{"rendered":"http:\/\/www.eagpv.at\/?page_id=622"},"modified":"2015-04-23T10:03:00","modified_gmt":"2015-04-23T08:03:00","slug":"testament-gestalten-und-formulieren","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.eagpv.at\/?page_id=622","title":{"rendered":"Testamentgestaltungsregeln"},"content":{"rendered":"<p><strong><em><span style=\"text-decoration: underline;\">Rechtzeitige Vorsorge: <span style=\"color: #ff0000; text-decoration: underline;\">Das Testament<\/span>!<\/span><\/em><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Das <strong>Testament<\/strong> ist eine letztwillige Verf\u00fcgung, in der eine Person ganz oder mehrere Personen zu je einem bestimmten Anteil des Nachlasses, als Erben eingesetzt werden. Die Erben sind Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen. Bei Antritt des Erbes ist immer darauf zu achten, ob auch Verpflichtungen gegen\u00fcber Dritten (Schulden) existieren. Die\u00a0 namhaft gemachten Personen k\u00f6nnen auch auf ein Erbe verzichten.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Von einem <strong>Kodizill <\/strong>wird dann gesprochen, wenn nicht das ganze Erbe, sondern nur einzelne Sachen an bestimmte Personen vermacht werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><strong>Eigenh\u00e4ndiges Testament<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Der gesamte Text muss vom Testamentsverfasser <strong>eigenh\u00e4ndig<\/strong> geschrieben und unterschrieben werden, wobei die Unterschrift und das Datum am Ende des Textes erfolgen muss.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Das Datum ist deshalb von Wichtigkeit, wenn etwa mehrere widerstreitende Testamente vorliegen.<\/p>\n<p><strong>Fremdh\u00e4ndiges Testament<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Das Testament kann mit einer <strong>Schreibmaschine<\/strong>, mit einem <strong>Computer <\/strong>oder auch <strong>handschriftlich von einer dritten Person<\/strong> verfasst werden. Jedenfalls muss es eigenh\u00e4ndig vom Testator (Erblasser) unterschrieben werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Au\u00dferdem muss das Testament von drei Zeugen unterfertigt werden. Diese brauchen den Inhalt des Testamentes nicht kennen. Diese Zeugen best\u00e4tigen nur dass das Testament den letzten Willen des Testators enth\u00e4lt. Die Zeugen m\u00fcssen am Ende der Urkunde unterschreiben mit dem Zusatz auf den Zeugenhinweis. Bitte auch das Datum nicht vergessen.<\/p>\n<p>\u00a0<strong>M\u00fcndliches Testament<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Nur m\u00f6glich bei <strong>Bestehen von Lebensgefahr<\/strong> oder <strong>Verlust der Testierf\u00e4higkeit:<\/strong> dann kann von zwei\u00a0 nicht selbst erbberechtigten Zeugen ein m\u00fcndliches Testament errichtet werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Zum Beispiel nach einem schweren Unfall bei zwei Rettungsleuten oder knapp vor einer Notoperation. Dieses Testament ist lediglich bis 3 Monate ab Wegfall der Notlage wirksam und sollte anschlie\u00dfend durch ein schriftliches ersetzt werden.<\/p>\n<p>\u00a0<strong>\u00d6ffentliches Testament<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Testamente f\u00fcr Personen zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr und Personen, die unter Sachwalterschaft stehen, m\u00fcssen gerichtlich oder notariell errichtet werden. Bei Sachwalterschaft muss der Richter zum Schutz der betroffenen Person eine entsprechende Anordnung getroffen haben.<\/p>\n<p>\u00a0<strong>Zentrales Testamentregister in \u00d6sterreich<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Seitens der \u00f6sterreichischen Notariatskammer wird seit einigen Jahren mittels EDV das \u00d6sterreichische Zentrale Testamentsregister gef\u00fchrt. In diesem Register k\u00f6nnen auch Testamente erfasst werden, die bei einem Rechtsanwalt oder bei Gericht hinterlegt sind. Ebenso k\u00f6nnen auch eigenh\u00e4ndig bzw. fremdh\u00e4ndig erstellte Testamente hinterlegt und registriert werden. <strong>(Empfehlenswert). <\/strong>Bis zum Ableben des Testamentverfassers ist selbstverst\u00e4ndlich Geheimhaltung gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<p>\u00a0Verfasser: <strong>Dr.Mag.Hubert Billinger<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rechtzeitige Vorsorge: Das Testament! Das Testament ist eine letztwillige Verf\u00fcgung, in der eine Person ganz oder mehrere Personen zu je einem bestimmten Anteil des Nachlasses, als Erben eingesetzt werden. Die Erben sind Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen. Bei Antritt des Erbes ist immer darauf zu achten, ob auch Verpflichtungen gegen\u00fcber Dritten (Schulden) existieren. 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