{"id":2840,"date":"2026-01-13T01:26:50","date_gmt":"2026-01-12T23:26:50","guid":{"rendered":"https:\/\/www.eagpv.at\/?p=2840"},"modified":"2026-02-11T19:50:58","modified_gmt":"2026-02-11T17:50:58","slug":"neuerungen-2026","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.eagpv.at\/?p=2840","title":{"rendered":"Neuerungen 2026"},"content":{"rendered":"<p>Der Jahreswechsel 2026 hat eine Vielzahl an Neuerungen gebracht, die f\u00fcr viele Menschen deutlich sp\u00fcrbar sein werden \u2013 teils als Entlastung, teils als Versch\u00e4rfung. <strong>Arbeit, Pensionen und Steuern werden teilweise neu geordnet<\/strong>, mit langfristigen Auswirkungen f\u00fcr Erwerbst\u00e4tige ebenso wie f\u00fcr Pensionisten.<\/p>\n<p><strong>Jetzt neu die Teilpension \u2013 Zugang zur Korridorpension wird erschwert<br \/>\n<\/strong>Im Pensionsbereich kommt es zu sp\u00fcrbaren \u00c4nderungen. Neu eingef\u00fchrt wird die Teilpension, die einen gleitenden \u00dcbergang in den Ruhestand erm\u00f6glichen soll. K\u00fcnftig k\u00f6nnen Besch\u00e4ftigte ihre Arbeitszeit reduzieren und parallel dazu bereits einen Teil ihrer Pension beziehen. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, l\u00e4nger im Erwerbsleben zu bleiben und Know-how im Arbeitsmarkt zu halten.<\/p>\n<p>Gleichzeitig werden die Regeln f\u00fcr einen fr\u00fchzeitigen Pensionsantritt versch\u00e4rft. Die\u00a0\u00a0Korridorpension wird <strong>schrittweise<\/strong>\u00a0unattraktiver: Das Antrittsalter steigt ab 2026 von bisher 62 auf 63 Jahre, zudem erh\u00f6ht sich die notwendige Anzahl an Versicherungsjahren auf 42. Wer fr\u00fcher aus dem Berufsleben ausscheiden will, muss also k\u00fcnftig l\u00e4nger gearbeitet haben.<\/p>\n<p><strong>\u00c4nderungen betreffend &#8211;\u00a0Pendlerf\u00f6rderung\u00a0sowie \u00dcberstunden:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Der <strong>Pendlereuro<\/strong>\u00a0wird von 2 Euro auf <strong>6 Euro pro Kilometer und Jahr<\/strong>\u00a0erh\u00f6ht.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Der <strong>Bef\u00f6rderungszuschuss<\/strong>\u00a0f\u00fcr dienstliche Fahrten mit \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln entf\u00e4llt.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Die befristete Ausweitung der steuerlichen \u00dcberstundenbeg\u00fcnstigung wird verl\u00e4ngert bzw. abge\u00e4ndert:<br \/>\nAb 2026 sind nun noch Zuschl\u00e4ge f\u00fcr <strong>maximal f\u00fcnfzehn \u00dcberstunden pro Monat<\/strong>\u00a0steuerlich beg\u00fcnstigt, begrenzt auf <strong>170 Euro<\/strong>.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Anpassungen bei der Negativsteuer<br \/>\n<\/strong>Auch bei der sogenannten <strong>Negativsteuer<\/strong>\u00a0kommt es zu \u00c4nderungen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen k\u00f6nnen sich weiterhin einen Teil der Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge r\u00fcckerstatten lassen, allerdings gelten neue H\u00f6chstbetr\u00e4ge.<\/p>\n<p>F\u00fcr Pensionistinnen und Pensionisten steigt der R\u00fcckerstattungsanteil auf <strong>80 Prozent der Beitr\u00e4ge<\/strong>, gedeckelt mit <strong>723 Euro pro Jahr<\/strong>.<\/p>\n<p><strong>Erleichterungen f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige<br \/>\n<\/strong>F\u00fcr Selbstst\u00e4ndige wird die <strong>Basispauschalierung<\/strong>\u00a0ausgeweitet. Sie kann k\u00fcnftig bis zu einem Jahresumsatz von <strong>420.000 Euro<\/strong>\u00a0angewendet werden.<br \/>\nDabei gelten pauschal:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>15 Prozent<\/strong>\u00a0der Einnahmen als Betriebsausgaben<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li><strong>6 Prozent<\/strong>\u00a0bei bestimmten T\u00e4tigkeiten wie Beratung oder Lehre<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Lohnsteuertabelle ab 2026<br \/>\n<\/strong>Zwei Drittel der Inflation von Juli 2024 bis Juni 2025 werden im Rahmen der \u201eAbschaffung der kalten Progression\u201c automatisch auf alle Steuertarifstufen angewendet (<strong>+1,75 %<\/strong>).<br \/>\nDas verbleibende Drittel wird 2026 als Sparma\u00dfnahme einbehalten.<\/p>\n<p><strong>Neue Lohnsteuertarife (Vergleich 2026 \/ 2025):<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>bis <strong>13.539 Euro<\/strong>\u00a0(2025: 13.308 Euro): <strong>0 %<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>bis <strong>21.992 Euro<\/strong>\u00a0(2025: 21.617 Euro): <strong>20 %<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>bis <strong>36.458 Euro<\/strong>\u00a0(2025: 35.836 Euro): <strong>30 %<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>bis <strong>70.365 Euro<\/strong>\u00a0(2025: 69.166 Euro): <strong>40 %<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>bis <strong>104.859 Euro<\/strong>\u00a0(2025: 103.072 Euro): <strong>48 %<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>bis <strong>1.000.000 Euro<\/strong>: <strong>50 %<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>\u00fcber <strong>1.000.000 Euro<\/strong>: <strong>55 %<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p><em>Grundlage der Prognose: Erh\u00f6hung aller Tarifstufen bis zur h\u00f6chsten Stufe um 1,75 %.<\/em><\/p>\n<p><strong>Weiterbildungszeit ersetzt Bildungskarenz<br \/>\n<\/strong>Die bisherige <strong>Bildungskarenz<\/strong>\u00a0und <strong>Bildungsteilzeit<\/strong>\u00a0wurden bereits kurz nach Amtsantritt der Regierung abgeschafft. Ab 2026 soll stattdessen ein neues Modell eingef\u00fchrt werden: die <strong>Weiterbildungszeit<\/strong>.<br \/>\nDer Start ist f\u00fcr das Fr\u00fchjahr vorgesehen, voraussichtlich zwischen <strong>Mai und Juni<\/strong>.<\/p>\n<p>Die Weiterbildungsbeihilfe wird vom Arbeitsmarktservice vergeben und kann auch dann abgelehnt werden, wenn formal alle Voraussetzungen erf\u00fcllt sind \u2013 etwa bei ausgesch\u00f6pftem F\u00f6rderbudget. Der Zugang wird damit deutlich restriktiver. Bei h\u00f6heren Einkommen muss der Arbeitgeber die Weiterbildung mitfinanzieren. Mehr unter: <a href=\"https:\/\/www.arbeiterkammer.at\/beratung\/bildung\/bildungsfoerderungen\/Bildungskarenz.html\">Weiterbildungsbeihilfe und\u00ad -teilzeitbeihilfe<\/a><\/p>\n<p><strong>Mehr Transparenz beim Trinkgeld<br \/>\n<\/strong>Eine Neuerung betrifft vor allem Besch\u00e4ftigte in Gastronomie und Dienstleistungsberufen. Ab <strong>1. J\u00e4nner 2026<\/strong>\u00a0haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht zu erfahren, wie viel Trinkgeld <strong>unbar<\/strong>\u00a0(z. B. per Bankomat- oder Kreditkartenzahlung) gegeben wurde.<\/p>\n<p>Diese Transparenzpflicht gilt f\u00fcr alle entsprechenden Zahlungen, au\u00dfer das Trinkgeld wird noch am selben Tag vollst\u00e4ndig in bar an das Personal ausbezahlt. Trinkgelder sind weiterhin steuerfrei, f\u00fcr die <strong>SV &#8211; Abgaben wird 2026 ein Pauschalsatz von \u20ac 65,- (mit Inkasso) bzw. \u20ac 45,- (ohne Inkasso)<\/strong>\u00a0festgelegt.<\/p>\n<p><strong>Entlastung bei Medikamentenkosten<br \/>\n<\/strong>Eine sp\u00fcrbare Verbesserung gibt es im Gesundheitsbereich. Die bisherige <strong>Rezeptgeb\u00fchrenobergrenze<\/strong>\u00a0wird zu einer umfassenderen <strong>Arzneimittelobergrenze<\/strong>\u00a0ausgeweitet. K\u00fcnftig z\u00e4hlen auch jene erstattungsf\u00e4higen Medikamente dazu, deren Preis unter der Rezeptgeb\u00fchr liegt.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich wird die Belastungsgrenze schrittweise von <strong>2 auf 1,5 Prozent des j\u00e4hrlichen Einkommens<\/strong>\u00a0gesenkt. F\u00fcr viele Haushalte bedeutet das eine finanzielle Entlastung von mehreren hundert Euro pro Jahr.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Jahreswechsel 2026 hat eine Vielzahl an Neuerungen gebracht, die f\u00fcr viele Menschen deutlich sp\u00fcrbar sein werden \u2013 teils als Entlastung, teils als Versch\u00e4rfung. Arbeit, Pensionen und Steuern werden teilweise neu geordnet, mit langfristigen Auswirkungen f\u00fcr Erwerbst\u00e4tige ebenso wie f\u00fcr Pensionisten. 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