Geringfügige Beschäftigung
Das maximale monatliche Einkommen der geringfügigen Beschäftigung
beträgt 2022: EUR 585,85.
Der monatliche Beitrag zur Selbstversicherung in der Geringfügigkeit macht EUR 68,59.
Steuerreform 2022
Der Steuersatz von 35 % wird mit 01.01.2022 auf 32,5 % gesenkt und betrifft die Besteuerung vom jährlichen steuerpflichtigen Einkommen (Pension abzüglich Krankenversicherung) zwischen EUR 18.000 – 31.000.
Das Maximum an monatlichem Einkommensgewinn beträgt etwa EUR 27,–. Die nächste Etappe der Senkung dieses Steuersatzes erfolgt 2023 und bringt nochmals diesen Betrag.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Arbeitnehmerveranlagung 2021 keine sogenannten Topfsonderausgaben mehr geltend gemacht werden können. Darunter fallen: Krankenzusatzversicherung (Uniqa) und Sterbefonds (Energie AG).
Pensionen 2022
Für Männer, wenn diese mit 62 Jahren 45 Beitragsjahre aufgrund einer Erwerbstätigkeit in der Pensionsversicherung erworben haben und in Pension gehen, werden ab 2022 Abschläge in der Höhe von 4,2 % pro Jahr (0,35 % p.m.) bei der Pensionsberechnung berücksichtigt.
Kindererziehungszeiten bis zu 60 Monaten finden Berücksichtigung.
Präsenzdienstzeiten allerdings nicht.
Es gibt jedoch für jedes Jahr vor dem 20. Lebensjahr EUR 1,– pro Beitragsmonat.
Maximal EUR 60,– können lukriert werden. Allerdings müssen mindestens 12 Monate vor dem nächsten Monatsersten des 20. Geburtstages liegen.
Dr. Hubert Billinger