Direktzahlung für Pensionistinnen und Pensionisten
Bis EUR 2.000,– Pension wird im März eine einmalige Erhöhung als Direktzahlung gewährt. Diese beträgt 30 % bis max. EUR 500,–.
Ab EUR 2000,01 bis 2.500 erfolgt eine lineare Absenkung bis auf EUR 0. Die Auszahlung erfolgt durch die Pensionsversicherung und ist ein steuer- und sozialversicherungsfreier Bezug.
Bitte nicht vergessen eine Arbeitnehmerveranlagung abzugeben. Für den Personalstrombezug wird ein Sachbezugswert angesetzt, der der Besteuerung unterliegt. Die Anzahl der Einkommen am Formular L1 ist mit 2 anzugeben.
Bei On-line-Erstellung der Arbeitnehmerveranlagung ist die Frist der 30.06.2023 und wenn diese in Papierform ausgefüllt wird, muss das Formular bis 30.04.2023 beim Finanzamt eingelangt sein.
Euer Hubert Billinger