Unentgeltliche Vertretung in FinanzOnline!
Seit Jänner 2026 ist es möglich, dass natürliche Personen ihre Anliegen von einer volljährigen Person (Vertrauensperson) unentgeltlich erledigen lassen.
Dieses Service dient dazu, dass Menschen bei der FinanzOnline-Nutzung von einer Person ihres Vertrauens unterstützt werden können.
Die vertretene Person muss volljährig und voll handlungsfähig sein, ausschließlich Einkünfte aus einer nichtselbständigen Arbeit erzielen und eine volljährige, voll handlungsfähige Vertrauensperson bevollmächtigen.
Die vertretende (bevollmächtigte) Person darf höchstens vier andere Personen vertreten. Für die Nutzung der Vertretung ist es notwendig, dass die Vertrauensperson in FinanzOnline mit ID Austria oder EU-Login einsteigt.
Einrichtung der unentgeltlichen Vertretung
- Amtliches Formular ausfüllen
Die Vertretung kann nur mit dem amtlichen Formular eingerichtet werden.
- Formular unterschreiben
Eine handschriftliche Unterschrift oder eine elektronische Signatur ist möglich. Ein Scan des unterschriebenen Formulars als PDF genügt.
- Formular in FinanzOnline hochladen
Die Vertrauensperson darf die Vollmacht ausschließlich in FinanzOnline über die Funktion Weitere Services– Vertretungsbeziehung verwalten in FinanzOnline hochladen. Andere Wege der Übermittlung an das Finanzamt sind unzulässig.
Nach Übermittlung prüft das Finanzamt die Angaben und hinterlegt die Vertretung, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und bei Bedarf kann das Finanzamt die Vorlage des unterschriebenen Formulars im Original anfordern.
Nutzung der Vertretung
Nach dem Login wählt die Vertrauensperson, ob sie für sich selbst oder für die vertretene Person aktiv werden möchte. Dazu benötigt die Vertrauensperson keine weiteren Daten oder Codes (es sind keine Zugangsdaten der vertretenen Person notwendig).Der Vertrauensperson stehen alle ausschließlich alle steuerlichen Funktionen zur Verfügung.Die Vollmacht gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem diese vom Finanzamt genehmigt wurde.
Abmeldung von FinanzOnline!
Wenn sie FinanzOnline Zugangsdaten haben, bekommen sie ihre Steuerbescheide bzw. andere Nachrichten automatisch in die Finanz-Online-Mailbox, sofern sie nicht auf die elektronische Zustellung verzichtet haben. Dieser Verzicht ist nur im FinanzOnline- Portal möglich.
Falls sie nicht auf diese elektronische Zustellung verzichtet haben, besteht ab Oktober 2025 kein Zugriff auf die Bescheide oder Nachrichten mehr.
Das funktioniert ab Oktober 2025 nur mehr mit der ID-Austria oder einem zweiten Authentifizierungsfaktor.
Wollen sie aber FinanzOnline nicht mehr nutzen und wieder auf die Arbeitnehmerveranlagung mittels Papier umsteigen so können sie sich mit dem Formular FON3 vollständig abmelden.
Unter https://formulare.bmf.gv.at/Service/Formulare/Inter-Steuern/pdfs/9999/fon3.pdf finden sie dieses Formular, welches an das Finanzamt mittels Telefax oder Brief an das Finanzamt zu senden ist.