Archiv für den Monat: Mai 2017

HOFFEST ON TOUR – WIR KOMMEN ZU EUCH!

Am Donnerstag den 1. Juni lädt der Betriebsrat der Energie AG wieder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Pensionisten zum Hoffest on Tour ein. Gmunden ist die erste Station.

​Am Donnerstag den 1. Juni um 15.30 Uhr startet das Hoffest on Tour zum zweiten Mal in Gmunden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Pensionistinnen und Pensionisten sind herzlich dazu eingeladen gemeinsam einige gemütliche Stunden bei Hendl und Bier zu verbringen. Ort ist wie im vergangenen Jahr die Schlüsselwagenhalle in Gmunden. Auch ein Gewinnspiel gibt es wieder.

Vier weitere Stationen stehen im Juni und Juli am Programm.

  1. Juni, Linz (Neubauzeile)
  2. Juni, Frankenmarkt (Salzburgerstraße 14)
  3. Juni, Waldneukirchen (Lagerhauspark 3)
  4. Juli, Ranna (Kramesau 12)

Der Betriebsrat der Energie AG freut sich auf Euer Kommen!

Wanderfahrt Spital-Pyhrn 13.-15.9.2017

Liebe Vereinskolleginnen und –kollegen!

Beiliegend übersende ich unser Programm für die im September stattfindende Wanderfahrt (13. – 15.9.).

> > > zum Detail

Wir müssen bereits bis Ende Mai im JUFA-Hotel Pyhrn–Priel  die endgültige Zimmeranzahl verbindlich reservieren. Eine Nachreservierung ist kaum möglich; ebenso wird die vom Verein im Voraus geleistete Anzahlung bei  Absagen vom Hotel einbehalten.

Die verbindliche Zimmerreservierung der bisher angemeldeten TeilnehmerInnen wird Ende Mai an das Hotel weitergeleitet.

Weitere Interessenten ersuche ich sich bis spätestens 31.5. bei mir zu melden (0664 73002516).

Beste Grüße
Othmar Strasser

Selbstbehalt-Zusatzversicherung, Krankenstand-Stufenpension

Von unserem Mitglied Dr.Mag.Hubert Billinger darf ich Euch folgende Informationen weiterleiten:

Info für Selbstbehaltszahlung  (Zusatzversicherung)  bei  Krankenhausaufenthalt

Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich):

Diese Zahlungen des Selbstbehaltes für die Zusatzkrankenversicherung können bis 2020 unter zu den Sonderausgaben (Position Versicherungen) hinzugerechnet werden.

Sollte der/die EhepartnerIn den  jährlichen Höchstbetrag (2920 €) überschreiten, so kann dies, wenn der/die EhepartnerIn steuerpflichtig ist, von dieser Person geltend machen werden.

Die Summe dieser  sogenannten Topf-Sonderausgaben im Formular L1  Position 9.1 und 9.2 wird zusammengerechnet und ist mit 2920 pro Person begrenzt.  Ist der Steuerpflichtige Alleinverdiener  stehen diesem  insgesamt 5840 € als Topf-Sonderausgaben zur Verfügung.


Ergeht an alle, die in der Stufenpension geringfügig beschäftigt und nach § 19a ASVG (Beitragszahlung des Arbeitnehmers an GKK ) selbstversichert sind.

Sollten sie krank gemeldet werden bzw. einen  Krankenhaus, Reha- oder Kuraufenthalt antreten müssen, dann melden sie sofort bei  ihrer zuständigen Krankenkasse,  dass sie keine Krankengeld-Entgeltfortzahlung wünschen.

Wenn sie die Auszahlung bekämen, würden die Beitragsmonate für den Pensionsantritt verloren gehen, d.h. der Pensionsantritt würde sich verzögern und sie hätten weder ein Einkommen aus der Stufenpension oder von der PensionsversicherungSofortige telefonische Meldung deshalb, weil diese Fortzahlung mit dem ersten Krankenstandstag beginnt.

Beste Grüße
Othmar Strasser