Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Der Jahreswechsel 2026 hat eine Vielzahl an Neuerungen gebracht, die für viele Menschen deutlich spürbar sein werden – teils als Entlastung, teils als Verschärfung. Arbeit, Pensionen und Steuern werden teilweise neu geordnet, mit langfristigen Auswirkungen für Erwerbstätige ebenso wie für Pensionisten.
Jetzt neu die Teilpension – Zugang zur Korridorpension wird erschwert
Im Pensionsbereich kommt es zu spürbaren Änderungen. Neu eingeführt wird die Teilpension, die einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen soll. Künftig können Beschäftigte ihre Arbeitszeit reduzieren und parallel dazu bereits einen Teil ihrer Pension beziehen. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, länger im Erwerbsleben zu bleiben und Know-how im Arbeitsmarkt zu halten.
Gleichzeitig werden die Regeln für einen frühzeitigen Pensionsantritt verschärft. Die Korridorpension wird schrittweise unattraktiver: Das Antrittsalter steigt ab 2026 von bisher 62 auf 63 Jahre, zudem erhöht sich die notwendige Anzahl an Versicherungsjahren auf 42. Wer früher aus dem Berufsleben ausscheiden will, muss also künftig länger gearbeitet haben.
Änderungen betreffend – Pendlerförderung sowie Überstunden:
- Der Pendlereuro wird von 2 Euro auf 6 Euro pro Kilometer und Jahr erhöht.
- Der Beförderungszuschuss für dienstliche Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln entfällt.
- Die befristete Ausweitung der steuerlichen Überstundenbegünstigung wird verlängert bzw. abgeändert:
Ab 2026 sind nun noch Zuschläge für maximal fünfzehn Überstunden pro Monat steuerlich begünstigt, begrenzt auf 170 Euro.
Anpassungen bei der Negativsteuer
Auch bei der sogenannten Negativsteuer kommt es zu Änderungen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können sich weiterhin einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge rückerstatten lassen, allerdings gelten neue Höchstbeträge.
Für Pensionistinnen und Pensionisten steigt der Rückerstattungsanteil auf 80 Prozent der Beiträge, gedeckelt mit 723 Euro pro Jahr.
Erleichterungen für Selbstständige
Für Selbstständige wird die Basispauschalierung ausgeweitet. Sie kann künftig bis zu einem Jahresumsatz von 420.000 Euro angewendet werden.
Dabei gelten pauschal:
- 15 Prozent der Einnahmen als Betriebsausgaben
- 6 Prozent bei bestimmten Tätigkeiten wie Beratung oder Lehre
Lohnsteuertabelle ab 2026
Zwei Drittel der Inflation von Juli 2024 bis Juni 2025 werden im Rahmen der „Abschaffung der kalten Progression“ automatisch auf alle Steuertarifstufen angewendet (+1,75 %).
Das verbleibende Drittel wird 2026 als Sparmaßnahme einbehalten.
Neue Lohnsteuertarife (Vergleich 2026 / 2025):
- bis 13.539 Euro (2025: 13.308 Euro): 0 %
- bis 21.992 Euro (2025: 21.617 Euro): 20 %
- bis 36.458 Euro (2025: 35.836 Euro): 30 %
- bis 70.365 Euro (2025: 69.166 Euro): 40 %
- bis 104.859 Euro (2025: 103.072 Euro): 48 %
- über 1.000.000 Euro: 55 %
Grundlage der Prognose: Erhöhung aller Tarifstufen bis zur höchsten Stufe um 1,75 %.
Weiterbildungszeit ersetzt Bildungskarenz
Die bisherige Bildungskarenz und Bildungsteilzeit wurden bereits kurz nach Amtsantritt der Regierung abgeschafft. Ab 2026 soll stattdessen ein neues Modell eingeführt werden: die Weiterbildungszeit.
Der Start ist für das Frühjahr vorgesehen, voraussichtlich zwischen Mai und Juni.
Die Weiterbildungsbeihilfe wird vom Arbeitsmarktservice vergeben und kann auch dann abgelehnt werden, wenn formal alle Voraussetzungen erfüllt sind – etwa bei ausgeschöpftem Förderbudget. Der Zugang wird damit deutlich restriktiver. Bei höheren Einkommen muss der Arbeitgeber die Weiterbildung mitfinanzieren. Mehr unter: Weiterbildungsbeihilfe und -teilzeitbeihilfe
Mehr Transparenz beim Trinkgeld
Eine Neuerung betrifft vor allem Beschäftigte in Gastronomie und Dienstleistungsberufen. Ab 1. Jänner 2026 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht zu erfahren, wie viel Trinkgeld unbar (z. B. per Bankomat- oder Kreditkartenzahlung) gegeben wurde.
Diese Transparenzpflicht gilt für alle entsprechenden Zahlungen, außer das Trinkgeld wird noch am selben Tag vollständig in bar an das Personal ausbezahlt. Trinkgelder sind weiterhin steuerfrei, für die SV – Abgaben wird 2026 ein Pauschalsatz von € 65,- (mit Inkasso) bzw. € 45,- (ohne Inkasso) festgelegt.
Entlastung bei Medikamentenkosten
Eine spürbare Verbesserung gibt es im Gesundheitsbereich. Die bisherige Rezeptgebührenobergrenze wird zu einer umfassenderen Arzneimittelobergrenze ausgeweitet. Künftig zählen auch jene erstattungsfähigen Medikamente dazu, deren Preis unter der Rezeptgebühr liegt.
Zusätzlich wird die Belastungsgrenze schrittweise von 2 auf 1,5 Prozent des jährlichen Einkommens gesenkt. Für viele Haushalte bedeutet das eine finanzielle Entlastung von mehreren hundert Euro pro Jahr.
