Alle Beiträge von Siegfried Buchegger
Norditalienreise 2025
8. – 13. September 2025
Anmeldeschluss 30.Mai 2025 (außer die Reise ist bereits Früher ausgebucht)
Veranstaltungen 2025
29.04.2025 Ausflug ins Waldviertel
Schloss Waldreichs – Falknerei und Greifvogelzentrum
Mittagessen, anschließend Betriebsrundgang im Waldland
Anmeldung bis 31.03.2025
…..zu den Details >>>
08.05.2025 Radtour „Inn4tel“
Strecke: Altheim – Ri Braunau – Simbach – Frauenstein, Mittagessen – Obernberg am Inn, Mühlheim, Retour nach Altheim, Abschluss im Braugasthof Wurmhöringer; ca. 50 km
Kosten in Abhängigkeit von der Teilnehmeranzahl
Anmeldung bis 31.03.2025
21.05.2025 Radtour „Mühl4tel“
Strecke: Gallneukirchen – Gusental – Reichenau, über Schenkenfelden nach Reichenthal und Hirschbach, Besichtigung des Bauernmuseums – Hirschgraben, Mittagessen GH Glockerwirt, Pröselsdorf, Retour nach Gallneukirchen, Ausklang; ca. 55 km
Kosten in Abhängigkeit von der Teilnehmeranzahl
Anmeldung bis 31.03.2025
8. – 13.09.2025 Norditalien – Prosecco Straße
Venzone – Gemona – Udine – Triest – Aquileia – Bassano del Grappa – Marostica – Treviso – Villa Veneta – Castelfranco Veneto- Abtei von Follina – Conegliano – Prosecco Verkostung – Spilimbergo – San Daniele
Reisebegleitung Mag. Dr. Regina Krenn
Anmeldung bis spätestens 30. Mai 2025 nur mit Anmeldeformular !
16. – 19.09.2025 Wanderfahrt Südtirol – Dolomiten
Gasthof „Kirchenwirt“, Aufkirchen (Nähe Toblach)
Wanderungen im unteren bis mittleren Schwierigkeitsgrad, Gehzeiten: ca. vier Std./Tag,
Kosten: Übernachtung ~ EUR 300,– auf DZ/HP-Basis, genauer Preis (inkl. Busfahrt) in Ausarbeitung
Anmeldung bis 31.05.2025
15.10.2025 Fahrt ins Glockendorf Waidring
Ausstellung Glockenwelt und Führung am Glockenweg, Seilbahnfahrt Buchensteinwand am Pillersee
Anmeldung bis 30.09.2025
12.12.2025 Fahrt zum Schlossadvent in Katzenberg
Ev. Adventschifffahrt in Schärding
Anmeldung bis 30.09.2025
Auskünfte und Anmeldungen zu allen Veranstaltungen:
Gabriele Rastinger, Tel. +43 664 2263131, Othmar Strasser, Tel. +43 664 73002516
oder service@eagpv.at Alle Infos auch unter: www.eagpv.at
Preise in Ausarbeitung. Teilnahme selbstverständlich mit Begleitung möglich. Detailinfos werden jeweils nach Anmeldung übermittelt.
Info – Pflegegeld
Pflegegeld
Der Pflegegeldantrag ist beim zuständigen Pensionsversicherungsträger einzubringen.
- Bei ASVG-Pension die Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
Die Beurteilung des Pflegebedarfs erfolgt auf Grundlage der Einstufungsverordnung zum Bundespfleggeldgesetz.
Betroffene werden zu Hause, im Pflegeheim oder, falls unumgänglich im Krankenhaus von einer Ärztin/einem Arzt oder von einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson nach vorheriger Ankündigung aufgesucht. Der Gutachter/die Gutachterin ermittelt den notwendigen Pflegebedarf.
Auf persönlichen Wunsch ist bei der ärztlichen Untersuchung auch die Anwesenheit und Anhörung einer Vertrauensperson (z.B. Pflegeperson) möglich.
Plegestufe | Betrag 2024 | Betrag 2025 |
---|---|---|
Stufe 1 Monatl. Pflegebedarf mehr als 65 Stunden |
192,00 Euro | 200,80 Euro |
Stufe 2 Monatl. Pflegebedarf mehr als 95 Stunden |
354,00 Euro | 370,30 Euro |
Stufe 3 Monatl. Pflegebedarf mehr als 120 Stunden |
551,60 Euro | 577,00 Euro |
Stufe 4 Monatl. Pflegebedarf mehr als 160 Stunden |
827,10 Euro | 865,10 Euro |
Stufe 5 Monatl. Pflegebedarf mehr als 180 Stunden bei außergewöhnlichem Pflegeaufwand |
1.123,50 Euro | 1.175,20 Euro |
Stufe 6 Monatl. Pflegebedarf mehr als 180 Stunden wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und regelmäßig während des Tages und zu erbringen sind oder dauernder Anwesenheit einer Pflegeperson (24 Stunden) erforderlich ist,weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist. |
1.568,90 Euro | 1.641,10 Euro |
Stufe 7 Monatl. Pflegebedarf mehr als 180 Stunden wenn keine „zielgerichtete“ Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt. |
2.061,80 Euro | 2.156,60 Euro |
Dr. Hubert Billinger
Info Arbeitnehmerveranlagung
Liebe Neu-Pensionisten!
Wer nach dem Abfertigungszeitraum vor Oktober eine Valida-Zusatzpension erhält, muss diese selbst versteuern (Nachzahlung), d.h. bei der Arbeitnehmerveranlagung ist dies in der Position Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen (Positon 4.1) zu berücksichtigen.
Zusätzlich wird bei Personalstrombezug eine Sachbezugsversteuerung vorgenommen. Bitte dann 3 eintragen. Wer finanz-online verwendet, kann im Steuerakt die Anzahl dieser Lohnzettel sehen, allerdings erst nach 28. Februar, da die Lohnzettel bis zu diesem Zeitpunkt beim Finanzamt einlangen müssen.
Immer im Oktober meldet die Valida die Zusatzpension an das Finanzamt, damit im nächsten Jahr eine Versteuerung gemeinsam mit der ASVG-Pension erfolgt. (Position 4.1. bei Personalstrombezug dann 2 eintragen)
Treten sie ihre Pension nach dem 30.09. an, so wird erst im darauffolgenden Jahr die gemeinsame Versteuerung wirksam. Sie haben somit 2x eine Eigenversteuerung (z.B. 2023 u. 2024) vorzunehmen, was beim Finanzamt zu einer Nachzahlung führt.
Dr. Hubert Billinger
TOTENGEDENKEN 2024
Herbstkonzert 2024
Nordkapp-Reisebericht
Stadlfest Eggerhaus
Sonderausgaben Öko- Sanierung
Öko-Sonderausgabenpauschale
Steuerliche Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden
Ausgaben für
- Die thermisch energetische Sanierung von Gebäuden und
- Den Austausch eines fossilen Heizungssystem durch ein klimafreundliches Heizungssystem („Heizkesseltausch“)
können steuerlich als Sonderausgaben im Wege eines „Öko-Sonderausgabenpauschales berücksichtigt werden.
Was ist eine thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden?
Die Dämmung von Außenwänden, Geschoßdecken, Dächern und Kellerböden oder der Austausch von Fenstern und Außentüren mit dem Zweck, die Energie- und Wärmeeffizienz eines Gebäudes zu verbessern.
Was versteht man unter Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches?
Dies ist der Ersatz eines auf fossilen Brennstoffen oder auf Strom basierenden Heizungssystems gegen ein klimafreundliches Heizungssystem (Heizkesseltausch) zu verstehen. In Frage kommen eine klimafreundliche Nah- und Fernwärme, eine Holzzentralheizung (z.B. Pellets) oder eine Wärmepumpe-
Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
Das Pauschale ist an das Umweltförderungsgesetz geknüpft und die tatsächlich geleisteten Ausgaben abzüglich ausbezahlter Förderungen aus öffentlichen Mitteln müssen bei thermisch-energetischer Sanierung EUR 4.000 bzw. bei Heizkesseltausch EUR 2.000 übersteigen.
Wie hoch ist die Öko-Sonderausgabenpauschale
Für eine thermisch-energetische Sanierung stehen EUR 800 und für den geförderten Heizkesseltausch EUR 400 jährlich zu. Diese Beträge werden beginnend mit dem Jahr der Auszahlung der Förderung für insgesamt fünf Jahre automatisch in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.
Dr. Hubert Billinger