Alle Beiträge von Siegfried Buchegger

Veranstaltungen 2025

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29.04.2025  Ausflug ins Waldviertel

Schloss Waldreichs – Falknerei und Greifvogelzentrum
Mittagessen, anschließend Betriebsrundgang im Waldland

Anmeldung bis 31.03.2025
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08.05.2025 Radtour „Inn4tel“

Strecke: Altheim – Ri Braunau – Simbach – Frauenstein, Mittagessen – Obernberg am Inn, Mühlheim, Retour nach Altheim, Abschluss im Braugasthof Wurmhöringer; ca. 50 km
Kosten in Abhängigkeit von der Teilnehmeranzahl 

Anmeldung bis 31.03.2025


21.05.2025 Radtour „Mühl4tel“

Strecke: Gallneukirchen – Gusental – Reichenau, über Schenkenfelden nach Reichenthal und Hirschbach, Besichtigung des Bauernmuseums – Hirschgraben, Mittagessen GH Glockerwirt, Pröselsdorf, Retour nach Gallneukirchen, Ausklang; ca. 55 km
Kosten in Abhängigkeit von der Teilnehmeranzahl 

Anmeldung bis 31.03.2025


8. – 13.09.2025 Norditalien – Prosecco Straße

Venzone – Gemona – Udine – Triest – Aquileia – Bassano del Grappa – Marostica – Treviso – Villa Veneta – Castelfranco Veneto- Abtei von Follina – Conegliano – Prosecco Verkostung – Spilimbergo – San Daniele
Reisebegleitung Mag. Dr. Regina Krenn
Anmeldung bis spätestens 30. Mai 2025 nur mit Anmeldeformular !

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16. – 19.09.2025 Wanderfahrt Südtirol – Dolomiten

Gasthof „Kirchenwirt“, Aufkirchen (Nähe Toblach)
Wanderungen im unteren bis mittleren Schwierigkeitsgrad, Gehzeiten: ca. vier Std./Tag,
Kosten: Übernachtung ~ EUR 300,– auf DZ/HP-Basis, genauer Preis (inkl. Busfahrt) in Ausarbeitung

Anmeldung bis 31.05.2025


15.10.2025 Fahrt ins Glockendorf Waidring

Ausstellung Glockenwelt und Führung am Glockenweg, Seilbahnfahrt Buchensteinwand am Pillersee

Anmeldung bis 30.09.2025


12.12.2025 Fahrt zum Schlossadvent in Katzenberg

Ev. Adventschifffahrt in Schärding

Anmeldung bis 30.09.2025


Auskünfte und Anmeldungen zu allen Veranstaltungen:

Gabriele Rastinger, Tel. +43 664 2263131, Othmar Strasser, Tel. +43 664 73002516
oder service@eagpv.at Alle Infos auch unter:  www.eagpv.at

Preise in Ausarbeitung. Teilnahme selbstverständlich mit Begleitung möglich. Detailinfos werden jeweils nach Anmeldung übermittelt.

Info – Pflegegeld

Pflegegeld

Der Pflegegeldantrag ist beim zuständigen Pensionsversicherungsträger einzubringen. 

  • Bei ASVG-Pension die Pensionsversicherungsanstalt (PVA)

Die Beurteilung des Pflegebedarfs erfolgt auf Grundlage der Einstufungsverordnung zum Bundespfleggeldgesetz.

Betroffene werden zu Hause, im Pflegeheim oder, falls unumgänglich im Krankenhaus von einer Ärztin/einem Arzt oder von einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson nach vorheriger Ankündigung aufgesucht. Der Gutachter/die Gutachterin ermittelt den notwendigen Pflegebedarf.

Auf persönlichen Wunsch ist bei der ärztlichen Untersuchung auch die Anwesenheit und Anhörung einer Vertrauensperson (z.B. Pflegeperson) möglich. 

Plegestufe Betrag 2024 Betrag 2025
Stufe 1
Monatl. Pflegebedarf mehr als 65 Stunden
192,00 Euro 200,80 Euro
Stufe 2
Monatl. Pflegebedarf mehr als 95 Stunden
354,00 Euro 370,30 Euro
Stufe 3
Monatl. Pflegebedarf mehr als 120 Stunden
551,60 Euro 577,00 Euro
Stufe 4
Monatl. Pflegebedarf mehr als 160 Stunden
827,10 Euro 865,10 Euro
Stufe 5
Monatl. Pflegebedarf mehr als 180 Stunden
bei außergewöhnlichem Pflegeaufwand
1.123,50 Euro 1.175,20 Euro
Stufe 6
Monatl. Pflegebedarf mehr als 180 Stunden
wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen
erforderlich sind 
und regelmäßig während des Tages und
zu erbringen sind oder dauernder Anwesenheit einer Pflegeperson
(24 Stunden) erforderlich ist,weil die Wahrscheinlichkeit
einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist.
1.568,90 Euro 1.641,10 Euro
Stufe 7
Monatl. Pflegebedarf mehr als 180 Stunden
wenn keine „zielgerichtete“ Bewegungen der vier Extremitäten
mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein
gleichzuachtender Zustand vorliegt.
2.061,80 Euro 2.156,60 Euro

Dr. Hubert Billinger

Info Arbeitnehmerveranlagung

Liebe Neu-Pensionisten!

Wer nach dem Abfertigungszeitraum vor Oktober eine Valida-Zusatzpension erhält, muss diese selbst versteuern (Nachzahlung), d.h. bei der Arbeitnehmerveranlagung ist dies in der Position Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen (Positon 4.1) zu berücksichtigen. 

Zusätzlich wird bei Personalstrombezug eine Sachbezugsversteuerung vorgenommen. Bitte dann 3 eintragen. Wer finanz-online verwendet, kann im Steuerakt die Anzahl dieser Lohnzettel sehen, allerdings erst nach 28. Februar, da die Lohnzettel bis zu diesem Zeitpunkt beim Finanzamt einlangen müssen.

Immer im Oktober meldet die Valida die Zusatzpension an das Finanzamt, damit im nächsten Jahr eine Versteuerung gemeinsam mit der ASVG-Pension erfolgt. (Position 4.1. bei Personalstrombezug dann 2 eintragen)

Treten sie ihre Pension nach dem 30.09. an, so wird erst im darauffolgenden Jahr die gemeinsame Versteuerung wirksam. Sie haben somit 2x eine Eigenversteuerung (z.B. 2023 u. 2024) vorzunehmen, was beim Finanzamt zu einer Nachzahlung führt.

Dr. Hubert Billinger

 

Sonderausgaben Öko- Sanierung

Öko-Sonderausgabenpauschale

Steuerliche Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden

Ausgaben für

  • Die thermisch energetische Sanierung von Gebäuden und
  • Den Austausch eines fossilen Heizungssystem durch ein klimafreundliches Heizungssystem („Heizkesseltausch“)

können steuerlich als Sonderausgaben im Wege eines „Öko-Sonderausgabenpauschales berücksichtigt werden.

Was ist eine thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden?

Die Dämmung von Außenwänden, Geschoßdecken, Dächern und Kellerböden oder der Austausch von Fenstern und Außentüren mit dem Zweck, die Energie- und Wärmeeffizienz eines Gebäudes zu verbessern.

Was versteht man unter Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches?

Dies ist der Ersatz eines auf fossilen Brennstoffen oder auf Strom basierenden Heizungssystems gegen ein klimafreundliches Heizungssystem (Heizkesseltausch) zu verstehen. In Frage kommen eine klimafreundliche Nah- und Fernwärme, eine Holzzentralheizung (z.B. Pellets) oder eine Wärmepumpe-

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Das Pauschale ist an das Umweltförderungsgesetz geknüpft und die tatsächlich geleisteten Ausgaben abzüglich ausbezahlter Förderungen aus öffentlichen Mitteln müssen bei thermisch-energetischer Sanierung EUR 4.000 bzw. bei Heizkesseltausch EUR 2.000 übersteigen.

Wie hoch ist die Öko-Sonderausgabenpauschale

Für eine thermisch-energetische Sanierung stehen EUR 800 und für den geförderten Heizkesseltausch EUR 400 jährlich zu. Diese Beträge werden beginnend mit dem Jahr der Auszahlung der Förderung für insgesamt fünf Jahre automatisch in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.

Dr. Hubert Billinger