Archiv der Kategorie: Infos

Info – Pflegegeld

Pflegegeld

Der Pflegegeldantrag ist beim zuständigen Pensionsversicherungsträger einzubringen. 

  • Bei ASVG-Pension die Pensionsversicherungsanstalt (PVA)

Die Beurteilung des Pflegebedarfs erfolgt auf Grundlage der Einstufungsverordnung zum Bundespfleggeldgesetz.

Betroffene werden zu Hause, im Pflegeheim oder, falls unumgänglich im Krankenhaus von einer Ärztin/einem Arzt oder von einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson nach vorheriger Ankündigung aufgesucht. Der Gutachter/die Gutachterin ermittelt den notwendigen Pflegebedarf.

Auf persönlichen Wunsch ist bei der ärztlichen Untersuchung auch die Anwesenheit und Anhörung einer Vertrauensperson (z.B. Pflegeperson) möglich. 

Plegestufe Betrag 2024 Betrag 2025
Stufe 1
Monatl. Pflegebedarf mehr als 65 Stunden
192,00 Euro 200,80 Euro
Stufe 2
Monatl. Pflegebedarf mehr als 95 Stunden
354,00 Euro 370,30 Euro
Stufe 3
Monatl. Pflegebedarf mehr als 120 Stunden
551,60 Euro 577,00 Euro
Stufe 4
Monatl. Pflegebedarf mehr als 160 Stunden
827,10 Euro 865,10 Euro
Stufe 5
Monatl. Pflegebedarf mehr als 180 Stunden
bei außergewöhnlichem Pflegeaufwand
1.123,50 Euro 1.175,20 Euro
Stufe 6
Monatl. Pflegebedarf mehr als 180 Stunden
wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen
erforderlich sind 
und regelmäßig während des Tages und
zu erbringen sind oder dauernder Anwesenheit einer Pflegeperson
(24 Stunden) erforderlich ist,weil die Wahrscheinlichkeit
einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist.
1.568,90 Euro 1.641,10 Euro
Stufe 7
Monatl. Pflegebedarf mehr als 180 Stunden
wenn keine „zielgerichtete“ Bewegungen der vier Extremitäten
mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein
gleichzuachtender Zustand vorliegt.
2.061,80 Euro 2.156,60 Euro

Dr. Hubert Billinger

Info Arbeitnehmerveranlagung

Liebe Neu-Pensionisten!

Wer nach dem Abfertigungszeitraum vor Oktober eine Valida-Zusatzpension erhält, muss diese selbst versteuern (Nachzahlung), d.h. bei der Arbeitnehmerveranlagung ist dies in der Position Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen (Positon 4.1) zu berücksichtigen. 

Zusätzlich wird bei Personalstrombezug eine Sachbezugsversteuerung vorgenommen. Bitte dann 3 eintragen. Wer finanz-online verwendet, kann im Steuerakt die Anzahl dieser Lohnzettel sehen, allerdings erst nach 28. Februar, da die Lohnzettel bis zu diesem Zeitpunkt beim Finanzamt einlangen müssen.

Immer im Oktober meldet die Valida die Zusatzpension an das Finanzamt, damit im nächsten Jahr eine Versteuerung gemeinsam mit der ASVG-Pension erfolgt. (Position 4.1. bei Personalstrombezug dann 2 eintragen)

Treten sie ihre Pension nach dem 30.09. an, so wird erst im darauffolgenden Jahr die gemeinsame Versteuerung wirksam. Sie haben somit 2x eine Eigenversteuerung (z.B. 2023 u. 2024) vorzunehmen, was beim Finanzamt zu einer Nachzahlung führt.

Dr. Hubert Billinger

 

Direktzahlungen Pension

Direktzahlung für Pensionistinnen und Pensionisten

Bis EUR 2.000,– Pension wird im März eine einmalige Erhöhung als Direktzahlung gewährt. Diese beträgt 30 % bis max. EUR 500,–. 

Ab EUR 2000,01 bis 2.500 erfolgt eine lineare Absenkung bis auf EUR 0. Die Auszahlung erfolgt durch die Pensionsversicherung und ist ein steuer- und sozialversicherungsfreier Bezug.

Bitte nicht vergessen eine Arbeitnehmerveranlagung abzugeben. Für den  Personalstrombezug wird ein Sachbezugswert angesetzt, der der Besteuerung unterliegt.  Die Anzahl der Einkommen am Formular L1 ist mit 2 anzugeben.

Bei On-line-Erstellung der Arbeitnehmerveranlagung ist die Frist der 30.06.2023 und wenn diese in Papierform ausgefüllt wird, muss das Formular bis 30.04.2023 beim Finanzamt eingelangt sein.

Euer Hubert Billinger

Arbeitnehmerveranlagung-Behinderung

Ansuchen um Grad der Behinderung bei chronischer Erkrankung

Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt bei der Arbeitnehmerveranlagung

Bei Vorliegen einer körperlichen oder geistigen Erkrankung, ist es ratsam, die Behinderung beim Sozialministeriumservice feststellen zu lassen, um mittels Antrag einen Grad der Beeinträchtigung zu erlangen.

Bei einer mindestens 25%-igen Behinderung können sämtliche Krankheitskosten, die zu bezahlen sind, bei der Arbeitnehmerveranlagung unter außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt steuerlich wirksam abgeschrieben werden.

Wenn der Übermittlung des Bescheides der Behinderung an das Finanzamt zugestimmt wird, werden diese elektronisch weitergeleitet.

Im Falle der Behinderung oder Bezug eines Pflegegeldes (ab Stufe 1) können folgende Kosten ohne Selbstbehalt geltend gemacht werden:

Hilfsmittel 

Rollstuhl, rollstuhlgerechte Adaptierung der Wohnung, Hörgeräte oder Blindenhilfsmittel.

Heilbehandlung

Arzt- und Spitalskosten, Kur- und Therapiekosten, Kosten für Medikamente, welche im Zusammenhang mit der Behinderung, Fahrtkosten zum Arzt (Führung eines Fahrtenbuches mit Angabe des Tages, der Fahrtstrecke und des Arztes) mit EUR 0,42 pro km).  

Bitte die Eintragung im Formular L 1ab unter dem Punkt 2.11 (Kennzahl 476) für Hilfsmittel und Heilbehandlung (außergewöhnliche Belastung) ohne Selbstbehalt durchführen. Alle Krankheitskosten in einer Summe eintragen.

Ist aufgrund der Erkrankung eine Diätverpflegung erforderlich, so können monatliche Pauschalbeträge geltend gemacht werden. (Eintrag für Diät im Formular L 1ab, Punkt 2.7)

Freibetrag für Gehbehinderte 

Wird im Behindertenausweis eine Unzumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels bescheinigt und man ist Besitzer eines Kfz, so können monatlich EUR 190,– steuerlich geltend gemacht werden. Ist kein Kfz vorhanden, dann können monatlich maximal EUR 153,– für Taxikosten abgesetzt werden. (Eintrag im Formular L 1ab Punkt 2.9.1 oder 2.10).

Zahnarztkosten, Brillen sind immer unter außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt einzutragen. (Formular L 1ab, Punkt2.1, Kennzahl 730)

Werkstatt 8

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Die Energie AG Oberösterreich beschäftigt sich seit einiger Zeit über die Innovationsgesellschaft „Wertstatt 8“ mit dem Thema „Umsorgen und Pflege von Angehörigen“.

In der Vergangenheit gab es bereits verschiedene Workshops zu diesem Thema und wir möchten unseren Mitgliederinnen und Mitgliedern nun die Möglichkeit bieten, sich weiter an diesem interessanten Projekt zu beteiligen.

Die „Wertstatt 8“ kooperiert seit kurzem mit einer Plattform namens „KLUB53“.

KLUB53 ermöglicht, neue Ideen zu spannenden Zukunftsfragen einzubringen und gemeinsam mit Unternehmen die Zukunft zu gestalten. KLUB53 bietet dafür unterschiedliche Möglichkeiten:

    •   eigene neue Ideen einbringen
    •   Verbesserungsvorschläge machen
    •   Ideen von anderen ergänzen oder weiterentwickeln
    •   an Umfragen teilnehmen
    •   Erfahrungen und Meinungen teilen
    •   Wünsche äußern
    •   etc.
Eine wirklich tolle Chance zum Mitmachen!

Wir freuen uns, wenn ihr eure Erfahrungen und Sichtweisen auf KLUB53 einbringt. So können wir dieses Zukunftsthema mitgestalten und gleichzeitig das Innovationsprojekt der Energie AG OÖ unterstützen, was wir als Pensionistenverein sehr befürworten.

Zum Registrieren nur ein paar Fragen beantworten und schon kann es losgehen.
Zu unserem KLUB53-Mitmachprojekt geht’s hier: Klub53

Wir hoffen auf eure Mithilfe und sagen vielen Dank im Voraus.

Beste Grüße

Gabriele Rastinger
Pensionistenverein Energie AG OÖ

MMag. Christian Stein
Wertstatt 8 GmbH (Energie AG OÖ)

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Lohsteuerinfo

Wichtige Information zum Lohnsteuerausgleich!

Jede Pensionistin und jeder Pensionist, der Personalstrom bezieht, ist verpflichtet, eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt abzugeben, da Personalstrom einen zu versteuernden Sachbezug darstellt.

Diese Pflichtveranlagung ist bei On-line Ausfertigung bis 30. Juni 2022 einzureichen bzw. wird die Arbeitnehmerveranlagung auf Papier (Formular L 1) durchgeführt, gilt der 30. April als Enddatum.

Sollten sie keinerlei  Abschreibposten in der Arbeitnehmerveranlagung haben, kommt es zu einer Nachzahlung der Lohnsteuer. Die Personalstromkosten werden dem Jahreseinkommen zugerechnet. 

Dr. Hubert Billinger

Steuerliche Behandlung von Katastrophenschäden

Finanzielle Schäden durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Überflutungen, Hagelschäden und Sturmschäden können steuerlich geltend gemacht werden.

Welche Kosten sind absetzbar?

Sämtliche Kosten, die mit der unmittelbaren Behebung der Folgen der Katastrophe zusammenhängen.

Beispiele:

  • Beseitigung von Wasser- und Schlammresten
  • Beseitigung kaputter Gegenstände oder Raumtrocknung
  • Kosten für die Reparatur, wie Erneuerung des Fußbodens
  • Ein neuer Verputz
  • Malerarbeiten
  • Reparatur eines Pkw
  • Darüber hinaus die Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände, die zur üblichen Lebensführung notwendig sind, wie Möbel, Elektrogeräte und Kleidung

Bei diesen Kosten ist es egal, ob sie am Haupt- oder Nebenwohnsitz entstanden sind.

Welcher Nachweis ist erforderlich?

Die angefallenen Kosten müssen mittels Rechnungen und Zahlungsbelegen nachgewiesen werden. Vorteilhaft kann auch die Niederschrift der Gemeindekommission über die Schadenserhebung sein.

  • Die Kosten sind auch um Subventionen, Versicherungsleistungen und Spenden zu kürzen.

Wie komme ich zum Geld?

Die Geltendmachung der Kosten erfolgt durch den Eigentümer der betroffenen Gegenstände im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. wenn eine Einkommensteuererklärung erforderlich ist als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt.

Werden die Kosten mittels Fremdmittel finanziert, dann ist nicht die Bezahlung der Rechnungen steuerwirksam, sondern erst die laufende Rückzahlung des Darlehens einschließlich Zinsen.

Die außergewöhnliche Belastung wird so auf Jahre verteilt, was bei hohen Kosten durchaus einen Steuervorteil (der höhere Steuersatz wird wirksam) ergeben kann.

Dr. Hubert Billinger

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Geringfügige Beschäftigung 2021

Die Einkommensgrenze der geringfügigen Beschäftigung (GfB) beträgt 2021 EUR 475,86.

Ansprüche bei der GfB:

• Urlaubsrecht entsprechend der Arbeitszeit • Pflegefreistellung

  • Anspruch auf Abfertigung
  • Anspruch auf Urlaubs- und WeihnachtsgeldBei einer GfB besteht die Möglichkeit der Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung.Bezieher einer Pension bzw. aus Leistungen des AMS sind von der Selbstversicherung ausgeschlossen.Der Antrag auf Selbstversicherung muss vom Arbeitnehmer erfolgen und ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zu stellen.Angehörige sind wie bei der Pflichtversicherung mitversichert.In der Pensionsversicherung werden Zeiten wie in der Pflichtversicherung erworben. Allerdings bei Bezug von Krankengeld werden für diese Zeit keine Pensionszeiten erworben.Der monatliche Beitrag beträgt 2021 EUR 67,18.

Arbeitnehmerveranlagung Begräbniskosten

Behandlung von Begräbniskosten im Zug der Arbeitnehmerveranlagung

Begräbniskosten einschließlich Grabstein sind aus dem Nachlass (Aktiva) zu bestreiten und sind nur als außergewöhnliche Belastung in der Arbeitnehmerveranlagung einzutragen sofern diese Kosten den Nachlass übersteigen. Ist dies der Fall, so sind bis maximal EUR 10.000 einzusetzen.

Weitere Begräbniskosten sind:

Blumen und Kränze, Kosten für ein schlichtes, ortsübliches Totenmahl sowie Beileidsdanksagungen zählen zu den Begräbniskosten.

Nicht darunter fallen Kosten einer Trauerkleidung und der Grabpflege. Für den Abzug höherer Kosten (z.B. besondere Überführungskosten) ist deren Notwendigkeit nachzuweisen.

Arbeitnehmerveranlagung für Verstorbene

Wenn man der Erbe (Einantwortungsbescheid des Notars) ist und dieses auch angetreten hat, kann man im Namen des Verstorbenen eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen. (Wie zu dessen Lebzeiten).

Diese kann bis zu fünf Jahre (falls der Verstorbene dies nicht erledigt hat) rückwirkend beantragt werden. Alle Kosten des Verstorbenen (Krankheitskosten, Pflege, Sonderausgaben etc.) können beansprucht werden.

Es muss nur bei der Bankverbindung der Arbeitnehmerveranlagung der IBAN des Erben eingesetzt werden und es ist ratsam, eine Kopie des Einantwortungsbescheides der Arbeitnehmerveranlagung beizulegen.

Info zu UNIQA Vital Plan

Liebe Pensionistinnen,
liebe Pensionisten!

Wenn Sie im Rahmen der Uniqa-Krankenzusatzversicherung die Variante VitalPlan gewählt haben, ist folgende Info für Sie von Wichtigkeit.

Haben Sie Ihren Aufenthalt in den ausgewählten Hotels immer in den „geraden Jahren“ absolviert und konnten diesen aufgrund der Covid 19-Pandemie nicht antreten, besteht die Möglichkeit der Verschiebung ins kommende Jahr.

Dadurch ist es möglich, auch weiterhin in den „geraden Jahren“ den VitalPlan zu nutzen.

Es ist jedoch unabdinglich, dies der Uniqa schriftlich zu kommunizieren. Entweder per e-mail an info@uniqa.at oder per Brief an Uniqa Österreich Versicherungen AG, Business Center 607, 1000 Wien. Bitte die Polizzen-Nr. angeben und eine Bestätigung anfordern.

Nachstehend ein entsprechender Mustertext als Unterstützung für Sie:

„Ich habe im Rahmen der Uniqa Krankenversicherung die Variante Vital-Plan gewählt.

Normalerweise nutze ich die Möglichkeit in den „geraden Jahren“. 2020 war wieder ein Aufenthalt in einem vorgeschlagenen Hotel angedacht. Im Frühjahr war dies durch Corona nicht möglich, also habe ich einen Aufenthalt im Dezember geplant. Leider ist auch das nicht möglich.

Bitte um Aufschiebung ins Jahr 2021 und auch weiter die Möglichkeit, den VitalPlan in den geraden Jahren zu nutzen.

Bitte um kurze Bestätigung und

Freundliche Grüße“

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