Archiv der Kategorie: Aktuelles

Direktzahlungen Pension

Direktzahlung für Pensionistinnen und Pensionisten

Bis EUR 2.000,– Pension wird im März eine einmalige Erhöhung als Direktzahlung gewährt. Diese beträgt 30 % bis max. EUR 500,–. 

Ab EUR 2000,01 bis 2.500 erfolgt eine lineare Absenkung bis auf EUR 0. Die Auszahlung erfolgt durch die Pensionsversicherung und ist ein steuer- und sozialversicherungsfreier Bezug.

Bitte nicht vergessen eine Arbeitnehmerveranlagung abzugeben. Für den  Personalstrombezug wird ein Sachbezugswert angesetzt, der der Besteuerung unterliegt.  Die Anzahl der Einkommen am Formular L1 ist mit 2 anzugeben.

Bei On-line-Erstellung der Arbeitnehmerveranlagung ist die Frist der 30.06.2023 und wenn diese in Papierform ausgefüllt wird, muss das Formular bis 30.04.2023 beim Finanzamt eingelangt sein.

Euer Hubert Billinger

Arbeitnehmerveranlagung-Behinderung

Ansuchen um Grad der Behinderung bei chronischer Erkrankung

Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt bei der Arbeitnehmerveranlagung

Bei Vorliegen einer körperlichen oder geistigen Erkrankung, ist es ratsam, die Behinderung beim Sozialministeriumservice feststellen zu lassen, um mittels Antrag einen Grad der Beeinträchtigung zu erlangen.

Bei einer mindestens 25%-igen Behinderung können sämtliche Krankheitskosten, die zu bezahlen sind, bei der Arbeitnehmerveranlagung unter außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt steuerlich wirksam abgeschrieben werden.

Wenn der Übermittlung des Bescheides der Behinderung an das Finanzamt zugestimmt wird, werden diese elektronisch weitergeleitet.

Im Falle der Behinderung oder Bezug eines Pflegegeldes (ab Stufe 1) können folgende Kosten ohne Selbstbehalt geltend gemacht werden:

Hilfsmittel 

Rollstuhl, rollstuhlgerechte Adaptierung der Wohnung, Hörgeräte oder Blindenhilfsmittel.

Heilbehandlung

Arzt- und Spitalskosten, Kur- und Therapiekosten, Kosten für Medikamente, welche im Zusammenhang mit der Behinderung, Fahrtkosten zum Arzt (Führung eines Fahrtenbuches mit Angabe des Tages, der Fahrtstrecke und des Arztes) mit EUR 0,42 pro km).  

Bitte die Eintragung im Formular L 1ab unter dem Punkt 2.11 (Kennzahl 476) für Hilfsmittel und Heilbehandlung (außergewöhnliche Belastung) ohne Selbstbehalt durchführen. Alle Krankheitskosten in einer Summe eintragen.

Ist aufgrund der Erkrankung eine Diätverpflegung erforderlich, so können monatliche Pauschalbeträge geltend gemacht werden. (Eintrag für Diät im Formular L 1ab, Punkt 2.7)

Freibetrag für Gehbehinderte 

Wird im Behindertenausweis eine Unzumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels bescheinigt und man ist Besitzer eines Kfz, so können monatlich EUR 190,– steuerlich geltend gemacht werden. Ist kein Kfz vorhanden, dann können monatlich maximal EUR 153,– für Taxikosten abgesetzt werden. (Eintrag im Formular L 1ab Punkt 2.9.1 oder 2.10).

Zahnarztkosten, Brillen sind immer unter außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt einzutragen. (Formular L 1ab, Punkt2.1, Kennzahl 730)

Lohsteuerinfo

Wichtige Information zum Lohnsteuerausgleich!

Jede Pensionistin und jeder Pensionist, der Personalstrom bezieht, ist verpflichtet, eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt abzugeben, da Personalstrom einen zu versteuernden Sachbezug darstellt.

Diese Pflichtveranlagung ist bei On-line Ausfertigung bis 30. Juni 2022 einzureichen bzw. wird die Arbeitnehmerveranlagung auf Papier (Formular L 1) durchgeführt, gilt der 30. April als Enddatum.

Sollten sie keinerlei  Abschreibposten in der Arbeitnehmerveranlagung haben, kommt es zu einer Nachzahlung der Lohnsteuer. Die Personalstromkosten werden dem Jahreseinkommen zugerechnet. 

Dr. Hubert Billinger

Steuerliche Behandlung von Katastrophenschäden

Finanzielle Schäden durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Überflutungen, Hagelschäden und Sturmschäden können steuerlich geltend gemacht werden.

Welche Kosten sind absetzbar?

Sämtliche Kosten, die mit der unmittelbaren Behebung der Folgen der Katastrophe zusammenhängen.

Beispiele:

  • Beseitigung von Wasser- und Schlammresten
  • Beseitigung kaputter Gegenstände oder Raumtrocknung
  • Kosten für die Reparatur, wie Erneuerung des Fußbodens
  • Ein neuer Verputz
  • Malerarbeiten
  • Reparatur eines Pkw
  • Darüber hinaus die Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände, die zur üblichen Lebensführung notwendig sind, wie Möbel, Elektrogeräte und Kleidung

Bei diesen Kosten ist es egal, ob sie am Haupt- oder Nebenwohnsitz entstanden sind.

Welcher Nachweis ist erforderlich?

Die angefallenen Kosten müssen mittels Rechnungen und Zahlungsbelegen nachgewiesen werden. Vorteilhaft kann auch die Niederschrift der Gemeindekommission über die Schadenserhebung sein.

  • Die Kosten sind auch um Subventionen, Versicherungsleistungen und Spenden zu kürzen.

Wie komme ich zum Geld?

Die Geltendmachung der Kosten erfolgt durch den Eigentümer der betroffenen Gegenstände im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. wenn eine Einkommensteuererklärung erforderlich ist als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt.

Werden die Kosten mittels Fremdmittel finanziert, dann ist nicht die Bezahlung der Rechnungen steuerwirksam, sondern erst die laufende Rückzahlung des Darlehens einschließlich Zinsen.

Die außergewöhnliche Belastung wird so auf Jahre verteilt, was bei hohen Kosten durchaus einen Steuervorteil (der höhere Steuersatz wird wirksam) ergeben kann.

Dr. Hubert Billinger

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Info zu UNIQA Vital Plan

Liebe Pensionistinnen,
liebe Pensionisten!

Wenn Sie im Rahmen der Uniqa-Krankenzusatzversicherung die Variante VitalPlan gewählt haben, ist folgende Info für Sie von Wichtigkeit.

Haben Sie Ihren Aufenthalt in den ausgewählten Hotels immer in den „geraden Jahren“ absolviert und konnten diesen aufgrund der Covid 19-Pandemie nicht antreten, besteht die Möglichkeit der Verschiebung ins kommende Jahr.

Dadurch ist es möglich, auch weiterhin in den „geraden Jahren“ den VitalPlan zu nutzen.

Es ist jedoch unabdinglich, dies der Uniqa schriftlich zu kommunizieren. Entweder per e-mail an info@uniqa.at oder per Brief an Uniqa Österreich Versicherungen AG, Business Center 607, 1000 Wien. Bitte die Polizzen-Nr. angeben und eine Bestätigung anfordern.

Nachstehend ein entsprechender Mustertext als Unterstützung für Sie:

„Ich habe im Rahmen der Uniqa Krankenversicherung die Variante Vital-Plan gewählt.

Normalerweise nutze ich die Möglichkeit in den „geraden Jahren“. 2020 war wieder ein Aufenthalt in einem vorgeschlagenen Hotel angedacht. Im Frühjahr war dies durch Corona nicht möglich, also habe ich einen Aufenthalt im Dezember geplant. Leider ist auch das nicht möglich.

Bitte um Aufschiebung ins Jahr 2021 und auch weiter die Möglichkeit, den VitalPlan in den geraden Jahren zu nutzen.

Bitte um kurze Bestätigung und

Freundliche Grüße“

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