Archiv der Kategorie: Aktuelles

Direktzahlungen Pension

Direktzahlung für Pensionistinnen und Pensionisten

Bis EUR 2.000,– Pension wird im März eine einmalige Erhöhung als Direktzahlung gewährt. Diese beträgt 30 % bis max. EUR 500,–. 

Ab EUR 2000,01 bis 2.500 erfolgt eine lineare Absenkung bis auf EUR 0. Die Auszahlung erfolgt durch die Pensionsversicherung und ist ein steuer- und sozialversicherungsfreier Bezug.

Bitte nicht vergessen eine Arbeitnehmerveranlagung abzugeben. Für den  Personalstrombezug wird ein Sachbezugswert angesetzt, der der Besteuerung unterliegt.  Die Anzahl der Einkommen am Formular L1 ist mit 2 anzugeben.

Bei On-line-Erstellung der Arbeitnehmerveranlagung ist die Frist der 30.06.2023 und wenn diese in Papierform ausgefüllt wird, muss das Formular bis 30.04.2023 beim Finanzamt eingelangt sein.

Euer Hubert Billinger

Arbeitnehmerveranlagung-Behinderung

Ansuchen um Grad der Behinderung bei chronischer Erkrankung

Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt bei der Arbeitnehmerveranlagung

Bei Vorliegen einer körperlichen oder geistigen Erkrankung, ist es ratsam, die Behinderung beim Sozialministeriumservice feststellen zu lassen, um mittels Antrag einen Grad der Beeinträchtigung zu erlangen.

Bei einer mindestens 25%-igen Behinderung können sämtliche Krankheitskosten, die zu bezahlen sind, bei der Arbeitnehmerveranlagung unter außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt steuerlich wirksam abgeschrieben werden.

Wenn der Übermittlung des Bescheides der Behinderung an das Finanzamt zugestimmt wird, werden diese elektronisch weitergeleitet.

Im Falle der Behinderung oder Bezug eines Pflegegeldes (ab Stufe 1) können folgende Kosten ohne Selbstbehalt geltend gemacht werden:

Hilfsmittel 

Rollstuhl, rollstuhlgerechte Adaptierung der Wohnung, Hörgeräte oder Blindenhilfsmittel.

Heilbehandlung

Arzt- und Spitalskosten, Kur- und Therapiekosten, Kosten für Medikamente, welche im Zusammenhang mit der Behinderung, Fahrtkosten zum Arzt (Führung eines Fahrtenbuches mit Angabe des Tages, der Fahrtstrecke und des Arztes) mit EUR 0,42 pro km).  

Bitte die Eintragung im Formular L 1ab unter dem Punkt 2.11 (Kennzahl 476) für Hilfsmittel und Heilbehandlung (außergewöhnliche Belastung) ohne Selbstbehalt durchführen. Alle Krankheitskosten in einer Summe eintragen.

Ist aufgrund der Erkrankung eine Diätverpflegung erforderlich, so können monatliche Pauschalbeträge geltend gemacht werden. (Eintrag für Diät im Formular L 1ab, Punkt 2.7)

Freibetrag für Gehbehinderte 

Wird im Behindertenausweis eine Unzumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels bescheinigt und man ist Besitzer eines Kfz, so können monatlich EUR 190,– steuerlich geltend gemacht werden. Ist kein Kfz vorhanden, dann können monatlich maximal EUR 153,– für Taxikosten abgesetzt werden. (Eintrag im Formular L 1ab Punkt 2.9.1 oder 2.10).

Zahnarztkosten, Brillen sind immer unter außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt einzutragen. (Formular L 1ab, Punkt2.1, Kennzahl 730)

Lohsteuerinfo

Wichtige Information zum Lohnsteuerausgleich!

Jede Pensionistin und jeder Pensionist, der Personalstrom bezieht, ist verpflichtet, eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt abzugeben, da Personalstrom einen zu versteuernden Sachbezug darstellt.

Diese Pflichtveranlagung ist bei On-line Ausfertigung bis 30. Juni 2022 einzureichen bzw. wird die Arbeitnehmerveranlagung auf Papier (Formular L 1) durchgeführt, gilt der 30. April als Enddatum.

Sollten sie keinerlei  Abschreibposten in der Arbeitnehmerveranlagung haben, kommt es zu einer Nachzahlung der Lohnsteuer. Die Personalstromkosten werden dem Jahreseinkommen zugerechnet. 

Dr. Hubert Billinger

Steuerliche Behandlung von Katastrophenschäden

Finanzielle Schäden durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Überflutungen, Hagelschäden und Sturmschäden können steuerlich geltend gemacht werden.

Welche Kosten sind absetzbar?

Sämtliche Kosten, die mit der unmittelbaren Behebung der Folgen der Katastrophe zusammenhängen.

Beispiele:

  • Beseitigung von Wasser- und Schlammresten
  • Beseitigung kaputter Gegenstände oder Raumtrocknung
  • Kosten für die Reparatur, wie Erneuerung des Fußbodens
  • Ein neuer Verputz
  • Malerarbeiten
  • Reparatur eines Pkw
  • Darüber hinaus die Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände, die zur üblichen Lebensführung notwendig sind, wie Möbel, Elektrogeräte und Kleidung

Bei diesen Kosten ist es egal, ob sie am Haupt- oder Nebenwohnsitz entstanden sind.

Welcher Nachweis ist erforderlich?

Die angefallenen Kosten müssen mittels Rechnungen und Zahlungsbelegen nachgewiesen werden. Vorteilhaft kann auch die Niederschrift der Gemeindekommission über die Schadenserhebung sein.

  • Die Kosten sind auch um Subventionen, Versicherungsleistungen und Spenden zu kürzen.

Wie komme ich zum Geld?

Die Geltendmachung der Kosten erfolgt durch den Eigentümer der betroffenen Gegenstände im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. wenn eine Einkommensteuererklärung erforderlich ist als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt.

Werden die Kosten mittels Fremdmittel finanziert, dann ist nicht die Bezahlung der Rechnungen steuerwirksam, sondern erst die laufende Rückzahlung des Darlehens einschließlich Zinsen.

Die außergewöhnliche Belastung wird so auf Jahre verteilt, was bei hohen Kosten durchaus einen Steuervorteil (der höhere Steuersatz wird wirksam) ergeben kann.

Dr. Hubert Billinger

Als PDF öffnen

Info zu UNIQA Vital Plan

Liebe Pensionistinnen,
liebe Pensionisten!

Wenn Sie im Rahmen der Uniqa-Krankenzusatzversicherung die Variante VitalPlan gewählt haben, ist folgende Info für Sie von Wichtigkeit.

Haben Sie Ihren Aufenthalt in den ausgewählten Hotels immer in den „geraden Jahren“ absolviert und konnten diesen aufgrund der Covid 19-Pandemie nicht antreten, besteht die Möglichkeit der Verschiebung ins kommende Jahr.

Dadurch ist es möglich, auch weiterhin in den „geraden Jahren“ den VitalPlan zu nutzen.

Es ist jedoch unabdinglich, dies der Uniqa schriftlich zu kommunizieren. Entweder per e-mail an info@uniqa.at oder per Brief an Uniqa Österreich Versicherungen AG, Business Center 607, 1000 Wien. Bitte die Polizzen-Nr. angeben und eine Bestätigung anfordern.

Nachstehend ein entsprechender Mustertext als Unterstützung für Sie:

„Ich habe im Rahmen der Uniqa Krankenversicherung die Variante Vital-Plan gewählt.

Normalerweise nutze ich die Möglichkeit in den „geraden Jahren“. 2020 war wieder ein Aufenthalt in einem vorgeschlagenen Hotel angedacht. Im Frühjahr war dies durch Corona nicht möglich, also habe ich einen Aufenthalt im Dezember geplant. Leider ist auch das nicht möglich.

Bitte um Aufschiebung ins Jahr 2021 und auch weiter die Möglichkeit, den VitalPlan in den geraden Jahren zu nutzen.

Bitte um kurze Bestätigung und

Freundliche Grüße“

>>>  PDF Download 

Veranstaltungen 2020

Als PDF öffnen ==>

27.03.2020
KTM-Motohall und Burg Burghausen
ME „Steinerwirt“ / Gundertshausen
Detail ==>
EUR 50,– inkl. Busfahrt
16.04.2020

„Auf den Spuren der alten Mühlen“
Wanderung an der Traun in Gmunden 
Wanderführer: Josef Penninger
Detail ==>

Eigenanreise
22.04.2020

Lasberg / Braunberghütte
Wanderung im Mühlviertel
Wanderführer: Walter Kemmer


Eigenanreise
20.05.2020

Hauptausflug: Schifffahrt auf dem Traunsee
Gmunden, Traunkirchen, Ebensee
Ausklang Gasthof „Hois’n“ 


EUR 50,– inkl. Busfahrt
09.07.2020


Kloster Aich / St. Gilgen und Mostschänke
Gut Aich / Hildegard v. Bingen Kräutergarten
Klosterkellerei und Likörverkostung
Mostschänke „Grablerhof“ Steinbach am Attersee 
Detail ==>


EUR 40,– inkl. Busfahrt
15.07.2020
Radtour Salzkammergut 
Obertraun – Ostuferweg 
08.09.2020
– 10.09.2020
Wanderfahrt Hochschwab
Hotel „Brücklwirt“ / Niklasdorf

EUR 240,– inkl. Busfahrt
28.11.2020
– 29.11.2020


Adventfahrt Stübing
„Tannengraß und Lebzeltstern“
Führung Zotter Schokoladefabrik
Hotel „Brücklwirt“ / Niklasdorf



EUR 160,– inkl. Busfahrt

Auskünfte und Anmeldungen zu allen Veranstaltungen:

Gabriele Rastinger      Tel. +43 664 2263131
Othmar Strasser          Tel. +43 664 73002516
oder per Mail                service@eagpv.at

Teilnahme selbstverständlich mit Begleitung möglich. Detailinfos werden jeweils nach Anmeldung übermittelt.

Gesundheitsgymnastik 2020

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen!

Wir freuen uns, ab diesem Jahr eine Gesundheitsgymnastik für unsere Mitgliederinnen und Mitglieder anbieten zu können.

Termin: jeweils Mittwoch, 15:30 Uhr, erste Einheit 15.01.2020 / Energie AG Sportzentrum Gmunden, Theresienthalstraße.

Die Kosten für diese Gymnastikeinheiten übernimmt der Verein im Sinne der Gesundheitsprophylaxe.

Begrenzte Teilnehmerzahl, bitte um rasche Anmeldung, Infos folgen sodann – vielen Dank!

Beste Grüße und alles Gute für 2020
Gabriele Rastinger

Obfraubrief Dezember 2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen des Energie AG Pensionistenvereins!

Bei der Generalversammlung im Oktober 2019 habe ich von Othmar Strasser die Funktion der Vorsitzenden des Pensionistenvereins der Energie AG übernommen.
Gemeinsam mit meinem Team freue ich mich auf die neue Aufgabe.

An dieser Stelle ein großes Danke an Othmar Strasser für seine exzellente Arbeit in den vergangenen sechs Jahren. Othmar wird uns auch weiterhin als Obmann-Stellvertreter zur Seite stehen und sein Wissen und seine Erfahrungen ins Vereinsleben einbringen.

Einen herzlichen Dank auch an die Unternehmensleitung und die Belegschaftsvertretung für die gewährten Unterstützungen.

Im Folgenden ein kurzer Überblick über die geplanten Aktivitäten und Veranstaltungen. Ab 2020 wird es in diversen Orten Pensionisten-Cafés geben in gemütlichem Rahmen mit aktuellen Informationen aus dem Konzern und zum Austausch in netter Runde.

Des Weiteren sind wieder Wanderfahrten (Hochschwab 09. – 11.09.2020), Tageswanderungen, Radtouren, Ausflüge und kulturelle Veranstaltungen geplant. Informationen zu den Veranstaltungen folgen bzw. sind jeweils auf unserer Website www.eagpv.at abrufbar. Unter dieser Adresse sind auch Informationen zu aktuellen Themen verfügbar.

Gerne stehe ich für Auskünfte und Anregungen auch telefonisch bzw. per e-mail zur Verfügung (Tel.: +43 664 2263131, E-Mail: gabrielerastinger@gmail.com).

Die Finanzierung unserer Aktivitäten erfolgt ausschließlich über die Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die Jahresbeiträge (Pensionistinnen und Pensionisten EUR 12,–, Witwen und Witwer EUR 6,–) bleiben für 2020 gleich, Zahlscheine liegen der Aussendung bei. – Danke für die Einzahlung.

Der Vorstand des Pensionistenvereins der Energie AG wünscht allen Mitgliederinnen und Mitgliedern ein friedvolles Weihnachtsfest sowie viel Gesundheit und Zufriedenheit für das neue Jahr 2020.

Beste Grüße
Gabriele Rastinger
(im Namen des Vereinsvorstandes)

Pensionistenverein Energie AG OÖ, 4020 Linz, Böhmerwaldstraße 3, Tel. 0664 2263131, ZVR:743507550