Die Einkommensgrenze der geringfügigen Beschäftigung (GfB) beträgt 2021 EUR 475,86.
Ansprüche bei der GfB:
• Urlaubsrecht entsprechend der Arbeitszeit • Pflegefreistellung
- Anspruch auf Abfertigung
- Anspruch auf Urlaubs- und WeihnachtsgeldBei einer GfB besteht die Möglichkeit der Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung.Bezieher einer Pension bzw. aus Leistungen des AMS sind von der Selbstversicherung ausgeschlossen.Der Antrag auf Selbstversicherung muss vom Arbeitnehmer erfolgen und ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zu stellen.Angehörige sind wie bei der Pflichtversicherung mitversichert.In der Pensionsversicherung werden Zeiten wie in der Pflichtversicherung erworben. Allerdings bei Bezug von Krankengeld werden für diese Zeit keine Pensionszeiten erworben.Der monatliche Beitrag beträgt 2021 EUR 67,18.