Öko-Sonderausgabenpauschale
Steuerliche Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden
Ausgaben für
- Die thermisch energetische Sanierung von Gebäuden und
- Den Austausch eines fossilen Heizungssystem durch ein klimafreundliches Heizungssystem („Heizkesseltausch“)
können steuerlich als Sonderausgaben im Wege eines „Öko-Sonderausgabenpauschales berücksichtigt werden.
Was ist eine thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden?
Die Dämmung von Außenwänden, Geschoßdecken, Dächern und Kellerböden oder der Austausch von Fenstern und Außentüren mit dem Zweck, die Energie- und Wärmeeffizienz eines Gebäudes zu verbessern.
Was versteht man unter Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches?
Dies ist der Ersatz eines auf fossilen Brennstoffen oder auf Strom basierenden Heizungssystems gegen ein klimafreundliches Heizungssystem (Heizkesseltausch) zu verstehen. In Frage kommen eine klimafreundliche Nah- und Fernwärme, eine Holzzentralheizung (z.B. Pellets) oder eine Wärmepumpe-
Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
Das Pauschale ist an das Umweltförderungsgesetz geknüpft und die tatsächlich geleisteten Ausgaben abzüglich ausbezahlter Förderungen aus öffentlichen Mitteln müssen bei thermisch-energetischer Sanierung EUR 4.000 bzw. bei Heizkesseltausch EUR 2.000 übersteigen.
Wie hoch ist die Öko-Sonderausgabenpauschale
Für eine thermisch-energetische Sanierung stehen EUR 800 und für den geförderten Heizkesseltausch EUR 400 jährlich zu. Diese Beträge werden beginnend mit dem Jahr der Auszahlung der Förderung für insgesamt fünf Jahre automatisch in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.
Dr. Hubert Billinger