Handwerkerbonus!

Ab 1.7.2014 bis 31.12.2015 hat die Bundesregierung finanzielle Mittel zur Förderung der redlichen Wirtschaft bereitgestellt.

Dabei soll die Renovierung, Erhaltung und Modernisierung (nicht der Neubau oder die Erweiterung) von Wohnraum (sowohl Haupt- als auch Nebenwohnsitz) gefördert werden. Die maximale Förderhöhe beträgt € 600.

Gefördert werden max. 20% der Kosten (ohne Mehrwertsteuer) für Arbeitsleistungen. Nicht gefördert werden Materialkosten.

Pro Person, Jahr und Wohnungseinheit kann der Handwerkerbonus beansprucht werden. Die Arbeitsleistung muss in der Rechnung separat ausgewiesen werden und mindestens 200 € betragen.

Der leistende Unternehmer muss über eine Gewerbeberechtigung, die bestätigt werden muss, verfügen. Außerdem muss der Rechnungsbetrag mittels Banküberweisung bezahlt werden. Nur eine Endabrechnung ist förderwürdig.

Für 2014 stehen 10 Mio. Euro an Fördergeldern zur Verfügung und für das Jahr 2015 ist der Fördertopf mit 20 Mio. Euro dotiert.

Die Anträge müssen bis spätesten Februar 2015 (für 2014) bei einer Bausparkasse eingereicht werden. Die Abarbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens der Anträge. Rechnungen, ein Meldezettel und die Zahlungsbestätigung sind dem Antrag beizulegen. Nähere Informationen und das Antragsformular finden sie unter www.handwerkerbonus.gv.at .