Liebe Neu-Pensionisten!
Wer nach dem Abfertigungszeitraum vor Oktober eine Valida-Zusatzpension erhält, muss diese selbst versteuern (Nachzahlung), d.h. bei der Arbeitnehmerveranlagung ist dies in der Position Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen (Positon 4.1) zu berücksichtigen.
Zusätzlich wird bei Personalstrombezug eine Sachbezugsversteuerung vorgenommen. Bitte dann 3 eintragen. Wer finanz-online verwendet, kann im Steuerakt die Anzahl dieser Lohnzettel sehen, allerdings erst nach 28. Februar, da die Lohnzettel bis zu diesem Zeitpunkt beim Finanzamt einlangen müssen.
Immer im Oktober meldet die Valida die Zusatzpension an das Finanzamt, damit im nächsten Jahr eine Versteuerung gemeinsam mit der ASVG-Pension erfolgt. (Position 4.1. bei Personalstrombezug dann 2 eintragen)
Treten sie ihre Pension nach dem 30.09. an, so wird erst im darauffolgenden Jahr die gemeinsame Versteuerung wirksam. Sie haben somit 2x eine Eigenversteuerung (z.B. 2023 u. 2024) vorzunehmen, was beim Finanzamt zu einer Nachzahlung führt.
Dr. Hubert Billinger