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Arbeitnehmerveranlagung Begräbniskosten

Behandlung von Begräbniskosten im Zug der Arbeitnehmerveranlagung

Begräbniskosten einschließlich Grabstein sind aus dem Nachlass (Aktiva) zu bestreiten und sind nur als außergewöhnliche Belastung in der Arbeitnehmerveranlagung einzutragen sofern diese Kosten den Nachlass übersteigen. Ist dies der Fall, so sind bis maximal EUR 10.000 einzusetzen.

Weitere Begräbniskosten sind:

Blumen und Kränze, Kosten für ein schlichtes, ortsübliches Totenmahl sowie Beileidsdanksagungen zählen zu den Begräbniskosten.

Nicht darunter fallen Kosten einer Trauerkleidung und der Grabpflege. Für den Abzug höherer Kosten (z.B. besondere Überführungskosten) ist deren Notwendigkeit nachzuweisen.

Arbeitnehmerveranlagung für Verstorbene

Wenn man der Erbe (Einantwortungsbescheid des Notars) ist und dieses auch angetreten hat, kann man im Namen des Verstorbenen eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen. (Wie zu dessen Lebzeiten).

Diese kann bis zu fünf Jahre (falls der Verstorbene dies nicht erledigt hat) rückwirkend beantragt werden. Alle Kosten des Verstorbenen (Krankheitskosten, Pflege, Sonderausgaben etc.) können beansprucht werden.

Es muss nur bei der Bankverbindung der Arbeitnehmerveranlagung der IBAN des Erben eingesetzt werden und es ist ratsam, eine Kopie des Einantwortungsbescheides der Arbeitnehmerveranlagung beizulegen.