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Arbeitnehmerveranlagung-Behinderung

Ansuchen um Grad der Behinderung bei chronischer Erkrankung

Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt bei der Arbeitnehmerveranlagung

Bei Vorliegen einer körperlichen oder geistigen Erkrankung, ist es ratsam, die Behinderung beim Sozialministeriumservice feststellen zu lassen, um mittels Antrag einen Grad der Beeinträchtigung zu erlangen.

Bei einer mindestens 25%-igen Behinderung können sämtliche Krankheitskosten, die zu bezahlen sind, bei der Arbeitnehmerveranlagung unter außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt steuerlich wirksam abgeschrieben werden.

Wenn der Übermittlung des Bescheides der Behinderung an das Finanzamt zugestimmt wird, werden diese elektronisch weitergeleitet.

Im Falle der Behinderung oder Bezug eines Pflegegeldes (ab Stufe 1) können folgende Kosten ohne Selbstbehalt geltend gemacht werden:

Hilfsmittel 

Rollstuhl, rollstuhlgerechte Adaptierung der Wohnung, Hörgeräte oder Blindenhilfsmittel.

Heilbehandlung

Arzt- und Spitalskosten, Kur- und Therapiekosten, Kosten für Medikamente, welche im Zusammenhang mit der Behinderung, Fahrtkosten zum Arzt (Führung eines Fahrtenbuches mit Angabe des Tages, der Fahrtstrecke und des Arztes) mit EUR 0,42 pro km).  

Bitte die Eintragung im Formular L 1ab unter dem Punkt 2.11 (Kennzahl 476) für Hilfsmittel und Heilbehandlung (außergewöhnliche Belastung) ohne Selbstbehalt durchführen. Alle Krankheitskosten in einer Summe eintragen.

Ist aufgrund der Erkrankung eine Diätverpflegung erforderlich, so können monatliche Pauschalbeträge geltend gemacht werden. (Eintrag für Diät im Formular L 1ab, Punkt 2.7)

Freibetrag für Gehbehinderte 

Wird im Behindertenausweis eine Unzumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels bescheinigt und man ist Besitzer eines Kfz, so können monatlich EUR 190,– steuerlich geltend gemacht werden. Ist kein Kfz vorhanden, dann können monatlich maximal EUR 153,– für Taxikosten abgesetzt werden. (Eintrag im Formular L 1ab Punkt 2.9.1 oder 2.10).

Zahnarztkosten, Brillen sind immer unter außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt einzutragen. (Formular L 1ab, Punkt2.1, Kennzahl 730)