Alle Beiträge von Siegfried Buchegger
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Angehörigenbonus
Angehörigenbonus für pflegende Angehörige
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Personen, die nahe Angehörige pflegen, Anspruch auf den Angehörigenbonus.
Der Anspruch besteht, wenn sie einen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegestufe IV pflegen.
Voraussetzung:
Pflege in häuslicher Umgebung
Das monatliche Nettoeinkommen hat im vergangenen Kalenderjahr durchschnittlich EUR 1.500,– nicht überstiegen.
Der Antrag ist beim Sozialversicherungsträger von dem der nahe Angehörige das Pflegegeld erhält (z.B. PV) zu stellen.
Wie hoch ist der Bonus und wann wird er ausbezahlt?
Der monatlich im Nachhinein ausbezahlte Betrag in der Höhe von EUR 125,– ist steuerfrei so wie das Pflegegeld. Werden mehrere Personen gepflegt, so gibt es den Bonus nur einmal.
Wer ist naher Angehöriger?
Ehegatte/Ehegattin, Lebensgefährte/Lebensgefährtin, eingetragener Partner/eingetragene Partnerin, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder sowie weitere Personen, die mit der zu pflegenden Person in gerader Linie verwandt sind, Wahl-, Stief- und Pflegekinder/Wahl-, Stief- und Pflegeeltern, Geschwister, Neffe, Nichte, Onkel, Tante, Cousin, Cousine sowie weitere Personen, die bis zum vierten in der Seitenlinie verwandt sind.
Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Schwager, Schwägerin sowie weitere verschwägerte Personen in gerader Linie und in der Seitenlinie bis zum vierten Grad.
Eine mit dem Versicherten nicht verwandte Person, die mindesten zehn Monate im gemeinsamen Haushalt lebt und seit dieser Zeit unentgeltlich den Haushalt führt, wenn im gemeinsamen Haushalt kein arbeitsfähiger Partner oder eingetragener Partner lebt.
Weitere Erläuterungen finden sie unter Pensionsversicherungsanstalt Angehörigenbonus.
Firmenschilauf 2024
Totengedenken 2023
Infoveranstaltung – 22.11.23
Fotodownload hohe Auflösung >>>
Liebe Kolleginnen und Kollegen
des Energie AG Pensionistenvereins!
Gerne laden wir Sie im Namen der EnergieAG Oberösterreich
am Mittwoch, 22. November 2023, 14:30 Uhr,
sehr herzlich zu einem Info-Nachmittag in den PowerTower
der Energie AG in Linz ein.
CEO Dr. Schitter und Expertinnen und Experten aus der Energie AG werden uns über die derzeitige Entwicklung auf dem Energiesektor informieren und auf aktuelle Projekte im Speziellen eingehen.
Die Veranstaltung lassen wir beim Buffet im Power Center ausklingen.
Bitte um Anmeldung per e-mail (service@eagpv.at).
Gerne stehen wir für Auskünfte auch telefonisch zur Verfügung
Gabriele Rastinger, Tel. +43 664 2263131
Othmar Strasser, Tel. +43 664 73002516
Informationen dazu sind auch auf unserer Website www.eagpv.at abrufbar.
An dieser Stelle vorab ein großes Danke an das gesamte Organisationsteam, das zur Vorbereitung und Organisation der Veranstaltung beigetragen hat.
Wir freuen uns auf schöne Stunden im Kreise der ehemaligen Kolleginnen und Kollegen.
Beste Grüße
Gabriele Rastinger
(im Namen des Vereinsvorstandes)
Programm InfoNM 22.11.2023,
14:30 Uhr, Energie AG Power Center, Linz
| 14:30 Uhr | Grußworte Gabriele Rastinger |
| 14:35 Uhr | Grußworte Betriebsrat |
| 14:40 Uhr | CEO Dr. Schitter – Strategieprojekt LOOP |
| 15:05 Uhr | Dipl.-Ing. Rechberger – Pumpspeicherkraftwerk Ebensee |
| 15:25 Uhr | Dipl.-Ing. Hofer – Dezentrale Erzeugung |
| 15:40 Uhr | Mag. Strobl – Neuer Markenauftritt |
| 16:00 Uhr | Ausklang Buffet |
Einladung als PDF >>>
Programm als PDF >>>
Anmeldeformular als PDF >>>
Mitfahrgelegenheiten
Pilger-und Studienreise
Veranstaltungen 2023
| 25.05.2023 | Europakloster Gut Aich, St. Gilgen Führung Klostergarten, Klosterkirche, Kräutergarten, Likörverkostung Auffahrt Zwölferhorn – kl. Wanderung | EUR 65,– inkl. Busfahrt, Führung, Mittagessen (exkl. Getränke), Seilbahnfahrt |
| 14.06.2023 | Hauptausflug Wien Führung Zentralfriedhof Freizeit im Zentrum Heurigenbesuch in Neustift a.W. | EUR 50,– inkl. Busfahrt, Jause, Führung, Essen (ohne Getränke) |
| 29.06.2023 | Radtour „Haager Lies“ Busanreise ab Linz | Preis in Ausarbeitung |
| 13.-15.09.2023 | Wanderfahrt Maltatal Gasthof „Prunner“, Gmünd | ca. EUR 250,– inkl. Busfahrt, Übernachtung auf DZ/HP- Basis, Jause; genauer Preis in Ausarbeitung |
| 20.10.2023 | Genussstadtführung Krems Führung in Krems, Freizeit in Krems, Ausklang Weingut „Schäfer“, Feuersbrunn | EUR 65,– inkl. Busfahrt, Führung, Essen (ohne Getränke) |
Auskünfte und Anmeldungen zu allen Veranstaltungen:
Gabriele Rastinger Tel. +43 664 2263131
Othmar Strasser Tel. +43 664 73002516 oder
Web: service@eagpv.at
>> Details als PDF downloaden >>>
Preisanpassungen möglich.
Teilnahme selbstverständlich mit Begleitung möglich.
Detailinfos werden jeweils nach Anmeldung übermittelt.
Weitere Veranstaltungen in Planung, Ankündigungen und Informationen auf unserer Website.
Direktzahlungen Pension
Direktzahlung für Pensionistinnen und Pensionisten
Bis EUR 2.000,– Pension wird im März eine einmalige Erhöhung als Direktzahlung gewährt. Diese beträgt 30 % bis max. EUR 500,–.
Ab EUR 2000,01 bis 2.500 erfolgt eine lineare Absenkung bis auf EUR 0. Die Auszahlung erfolgt durch die Pensionsversicherung und ist ein steuer- und sozialversicherungsfreier Bezug.
Bitte nicht vergessen eine Arbeitnehmerveranlagung abzugeben. Für den Personalstrombezug wird ein Sachbezugswert angesetzt, der der Besteuerung unterliegt. Die Anzahl der Einkommen am Formular L1 ist mit 2 anzugeben.
Bei On-line-Erstellung der Arbeitnehmerveranlagung ist die Frist der 30.06.2023 und wenn diese in Papierform ausgefüllt wird, muss das Formular bis 30.04.2023 beim Finanzamt eingelangt sein.
Euer Hubert Billinger
Arbeitnehmerveranlagung-Behinderung
Ansuchen um Grad der Behinderung bei chronischer Erkrankung
Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt bei der Arbeitnehmerveranlagung
Bei Vorliegen einer körperlichen oder geistigen Erkrankung, ist es ratsam, die Behinderung beim Sozialministeriumservice feststellen zu lassen, um mittels Antrag einen Grad der Beeinträchtigung zu erlangen.
Bei einer mindestens 25%-igen Behinderung können sämtliche Krankheitskosten, die zu bezahlen sind, bei der Arbeitnehmerveranlagung unter außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt steuerlich wirksam abgeschrieben werden.
Wenn der Übermittlung des Bescheides der Behinderung an das Finanzamt zugestimmt wird, werden diese elektronisch weitergeleitet.
Im Falle der Behinderung oder Bezug eines Pflegegeldes (ab Stufe 1) können folgende Kosten ohne Selbstbehalt geltend gemacht werden:
Hilfsmittel
Rollstuhl, rollstuhlgerechte Adaptierung der Wohnung, Hörgeräte oder Blindenhilfsmittel.
Heilbehandlung
Arzt- und Spitalskosten, Kur- und Therapiekosten, Kosten für Medikamente, welche im Zusammenhang mit der Behinderung, Fahrtkosten zum Arzt (Führung eines Fahrtenbuches mit Angabe des Tages, der Fahrtstrecke und des Arztes) mit EUR 0,42 pro km).
Bitte die Eintragung im Formular L 1ab unter dem Punkt 2.11 (Kennzahl 476) für Hilfsmittel und Heilbehandlung (außergewöhnliche Belastung) ohne Selbstbehalt durchführen. Alle Krankheitskosten in einer Summe eintragen.
Ist aufgrund der Erkrankung eine Diätverpflegung erforderlich, so können monatliche Pauschalbeträge geltend gemacht werden. (Eintrag für Diät im Formular L 1ab, Punkt 2.7)
Freibetrag für Gehbehinderte
Wird im Behindertenausweis eine Unzumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels bescheinigt und man ist Besitzer eines Kfz, so können monatlich EUR 190,– steuerlich geltend gemacht werden. Ist kein Kfz vorhanden, dann können monatlich maximal EUR 153,– für Taxikosten abgesetzt werden. (Eintrag im Formular L 1ab Punkt 2.9.1 oder 2.10).
Zahnarztkosten, Brillen sind immer unter außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt einzutragen. (Formular L 1ab, Punkt2.1, Kennzahl 730)








