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Angehörigenbonus

 

Hubert Billinger      Angehörigenbonus für pflegende Angehörige

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Personen, die nahe Angehörige pflegen, Anspruch auf den Angehörigenbonus.
Der Anspruch besteht, wenn sie einen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegestufe IV pflegen.

Voraussetzung:

Pflege in häuslicher Umgebung
Das monatliche Nettoeinkommen hat im vergangenen Kalenderjahr durchschnittlich  EUR 1.500,– nicht überstiegen.

Der Antrag ist beim Sozialversicherungsträger von dem der nahe Angehörige das Pflegegeld erhält (z.B. PV) zu stellen.

Wie hoch ist der Bonus und wann wird er ausbezahlt?

Der monatlich im Nachhinein ausbezahlte Betrag in der Höhe von EUR 125,– ist steuerfrei so wie das Pflegegeld. Werden mehrere Personen gepflegt, so gibt es den Bonus nur einmal.

Wer ist naher Angehöriger?

Ehegatte/Ehegattin, Lebensgefährte/Lebensgefährtin, eingetragener Partner/eingetragene Partnerin, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder sowie weitere Personen, die mit der zu pflegenden Person in gerader Linie verwandt sind, Wahl-, Stief- und Pflegekinder/Wahl-, Stief- und Pflegeeltern, Geschwister, Neffe, Nichte, Onkel, Tante, Cousin, Cousine sowie weitere Personen, die bis zum vierten in der Seitenlinie verwandt sind. 
Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Schwager, Schwägerin sowie weitere verschwägerte Personen in gerader Linie und in der Seitenlinie bis zum vierten Grad. 

Eine mit dem Versicherten nicht verwandte Person, die mindesten zehn Monate im gemeinsamen Haushalt lebt und seit dieser Zeit unentgeltlich den Haushalt führt, wenn im gemeinsamen Haushalt kein arbeitsfähiger Partner oder eingetragener Partner lebt.

Weitere Erläuterungen finden sie unter Pensionsversicherungsanstalt Angehörigenbonus.

Infoveranstaltung – 22.11.23

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Liebe Kolleginnen und Kollegen
des Energie AG Pensionistenvereins!

Gerne laden wir Sie im Namen der EnergieAG Oberösterreich

am    Mittwoch, 22. November 2023, 14:30 Uhr,

sehr herzlich zu einem Info-Nachmittag in den PowerTower
der Energie AG in Linz ein.

CEO Dr. Schitter und Expertinnen und Experten aus der Energie AG werden uns über die derzeitige Entwicklung auf dem Energiesektor informieren und auf aktuelle Projekte im Speziellen eingehen.

Die Veranstaltung lassen wir beim Buffet im Power Center ausklingen.

Bitte um Anmeldung per e-mail (service@eagpv.at).

Gerne stehen wir für Auskünfte auch telefonisch zur Verfügung
Gabriele Rastinger, Tel. +43 664 2263131
Othmar Strasser, Tel. +43 664 73002516

Informationen dazu sind auch auf unserer Website www.eagpv.at abrufbar. 

An dieser Stelle vorab ein großes Danke an das gesamte Organisationsteam, das zur Vorbereitung und Organisation der Veranstaltung beigetragen hat.

Wir freuen uns auf schöne Stunden im Kreise der ehemaligen Kolleginnen und Kollegen.

Beste Grüße
Gabriele Rastinger
(im Namen des Vereinsvorstandes)

 

Programm InfoNM 22.11.2023,
14:30 Uhr, Energie AG Power Center, Linz

14:30 Uhr Grußworte Gabriele Rastinger
14:35 Uhr Grußworte Betriebsrat
14:40 Uhr CEO Dr. Schitter – Strategieprojekt LOOP 
15:05 Uhr  Dipl.-Ing. Rechberger – Pumpspeicherkraftwerk Ebensee 
15:25 Uhr Dipl.-Ing. Hofer – Dezentrale Erzeugung 
15:40 Uhr Mag. Strobl – Neuer Markenauftritt 
16:00 Uhr Ausklang Buffet 

Einladung als PDF >>>
Programm als PDF >>>
Anmeldeformular als PDF >>>

 

Mitfahrgelegenheiten

 

Veranstaltungen 2023

25.05.2023Europakloster Gut Aich, St. Gilgen Führung Klostergarten, Klosterkirche, Kräutergarten, Likörverkostung Auffahrt Zwölferhorn – kl. WanderungEUR 65,– inkl. Busfahrt, Führung, Mittagessen (exkl. Getränke), Seilbahnfahrt
14.06.2023Hauptausflug Wien
Führung Zentralfriedhof
Freizeit im Zentrum Heurigenbesuch in Neustift a.W.
EUR 50,– inkl. Busfahrt, Jause, Führung, Essen (ohne Getränke)
29.06.2023Radtour „Haager Lies“ Busanreise ab LinzPreis in Ausarbeitung
13.-15.09.2023Wanderfahrt Maltatal Gasthof „Prunner“, Gmündca. EUR 250,– inkl. Busfahrt, Übernachtung auf DZ/HP- Basis, Jause; genauer Preis in Ausarbeitung
20.10.2023Genussstadtführung Krems
Führung in Krems, Freizeit in Krems, Ausklang Weingut „Schäfer“, Feuersbrunn
EUR 65,– inkl. Busfahrt, Führung, Essen (ohne Getränke)

Auskünfte und Anmeldungen zu allen Veranstaltungen:

Gabriele Rastinger Tel.   +43 664 2263131
Othmar Strasser Tel.       +43 664 73002516 oder
Web:  service@eagpv.at

>> Details als PDF downloaden >>>

Preisanpassungen möglich.
Teilnahme selbstverständlich mit Begleitung möglich.
Detailinfos werden jeweils nach Anmeldung übermittelt.
Weitere Veranstaltungen in Planung, Ankündigungen und Informationen auf unserer Website.

 

Direktzahlungen Pension

Direktzahlung für Pensionistinnen und Pensionisten

Bis EUR 2.000,– Pension wird im März eine einmalige Erhöhung als Direktzahlung gewährt. Diese beträgt 30 % bis max. EUR 500,–. 

Ab EUR 2000,01 bis 2.500 erfolgt eine lineare Absenkung bis auf EUR 0. Die Auszahlung erfolgt durch die Pensionsversicherung und ist ein steuer- und sozialversicherungsfreier Bezug.

Bitte nicht vergessen eine Arbeitnehmerveranlagung abzugeben. Für den  Personalstrombezug wird ein Sachbezugswert angesetzt, der der Besteuerung unterliegt.  Die Anzahl der Einkommen am Formular L1 ist mit 2 anzugeben.

Bei On-line-Erstellung der Arbeitnehmerveranlagung ist die Frist der 30.06.2023 und wenn diese in Papierform ausgefüllt wird, muss das Formular bis 30.04.2023 beim Finanzamt eingelangt sein.

Euer Hubert Billinger

Arbeitnehmerveranlagung-Behinderung

Ansuchen um Grad der Behinderung bei chronischer Erkrankung

Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt bei der Arbeitnehmerveranlagung

Bei Vorliegen einer körperlichen oder geistigen Erkrankung, ist es ratsam, die Behinderung beim Sozialministeriumservice feststellen zu lassen, um mittels Antrag einen Grad der Beeinträchtigung zu erlangen.

Bei einer mindestens 25%-igen Behinderung können sämtliche Krankheitskosten, die zu bezahlen sind, bei der Arbeitnehmerveranlagung unter außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt steuerlich wirksam abgeschrieben werden.

Wenn der Übermittlung des Bescheides der Behinderung an das Finanzamt zugestimmt wird, werden diese elektronisch weitergeleitet.

Im Falle der Behinderung oder Bezug eines Pflegegeldes (ab Stufe 1) können folgende Kosten ohne Selbstbehalt geltend gemacht werden:

Hilfsmittel 

Rollstuhl, rollstuhlgerechte Adaptierung der Wohnung, Hörgeräte oder Blindenhilfsmittel.

Heilbehandlung

Arzt- und Spitalskosten, Kur- und Therapiekosten, Kosten für Medikamente, welche im Zusammenhang mit der Behinderung, Fahrtkosten zum Arzt (Führung eines Fahrtenbuches mit Angabe des Tages, der Fahrtstrecke und des Arztes) mit EUR 0,42 pro km).  

Bitte die Eintragung im Formular L 1ab unter dem Punkt 2.11 (Kennzahl 476) für Hilfsmittel und Heilbehandlung (außergewöhnliche Belastung) ohne Selbstbehalt durchführen. Alle Krankheitskosten in einer Summe eintragen.

Ist aufgrund der Erkrankung eine Diätverpflegung erforderlich, so können monatliche Pauschalbeträge geltend gemacht werden. (Eintrag für Diät im Formular L 1ab, Punkt 2.7)

Freibetrag für Gehbehinderte 

Wird im Behindertenausweis eine Unzumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels bescheinigt und man ist Besitzer eines Kfz, so können monatlich EUR 190,– steuerlich geltend gemacht werden. Ist kein Kfz vorhanden, dann können monatlich maximal EUR 153,– für Taxikosten abgesetzt werden. (Eintrag im Formular L 1ab Punkt 2.9.1 oder 2.10).

Zahnarztkosten, Brillen sind immer unter außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt einzutragen. (Formular L 1ab, Punkt2.1, Kennzahl 730)