Archiv der Kategorie: Allgemein

Veranstaltungen 2022

09.06.2022Hauptausflug: Schifffahrt auf dem Traunsee
Große Seerundfahrt ab Gmunden
Ausklang und Generalversammlung 2022 beim „Wirt am Bach“ in Oberweis
Ausschreibung beigefügt
>>> zum Detail
EUR 30,- inkl. Busfahrt und Mittagessen
(ohne Getränke)
10.07.2022Kellergassenfest Feuersbrunn
Abfahrt 08:00 Uhr ab Gmunden,
Rückfahrt 17:00 Uhr
Ausschreibung beigefügt
>>> zum Detail
EUR 20,- Unkostenbeitrag
14.07.2022Radtour Salzkammergut
Obertraun – Ostuferweg
Busanreise nach Obertraun
Kostenbeitrag wird nach Anmeldung bekanntgegeben
30.08. – 02.09.2022Wanderfahrt Saalachtal
Hotel „Bad Hochmoos“
St. Martin bei Lofer
ca. EUR 200,-
inkl. Busfahrt auf DZ/HP Basis
genauer Betrag wird nach Anmeldung bekanntgegeben
Weitere Veranstaltungen in Planung, Ankündigung auf unserer Webseite

Auskünfte und Anmeldungen zu allen Veranstaltungen:

Gabriele Rastinger    (+43 664 2263131)
Othmar Strasser        (+43 664 73002516) od.
                                          service@eagpv.at

Teilnahme selbstverständlich mit Begleitung möglich
Detailinfos werden jeweils nach Anmeldung übermittelt.

Als PDF herunterladen >>>

Haftungsausschluss:
Bei einem etwaigen Unfall während diesen Veranstaltungen haftet weder der Pensionistenverein der Energie AG noch der Veranstalter.

Lohsteuerinfo

Wichtige Information zum Lohnsteuerausgleich!

Jede Pensionistin und jeder Pensionist, der Personalstrom bezieht, ist verpflichtet, eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt abzugeben, da Personalstrom einen zu versteuernden Sachbezug darstellt.

Diese Pflichtveranlagung ist bei On-line Ausfertigung bis 30. Juni 2022 einzureichen bzw. wird die Arbeitnehmerveranlagung auf Papier (Formular L 1) durchgeführt, gilt der 30. April als Enddatum.

Sollten sie keinerlei  Abschreibposten in der Arbeitnehmerveranlagung haben, kommt es zu einer Nachzahlung der Lohnsteuer. Die Personalstromkosten werden dem Jahreseinkommen zugerechnet. 

Dr. Hubert Billinger

Steuerreform 2022

Geringfügige Beschäftigung

Das maximale monatliche Einkommen der geringfügigen Beschäftigung
beträgt 2022: EUR 585,85.
Der monatliche Beitrag zur Selbstversicherung in der Geringfügigkeit macht EUR 68,59.

Steuerreform 2022
Der Steuersatz von 35 % wird mit 01.01.2022 auf 32,5 % gesenkt und betrifft die Besteuerung vom jährlichen steuerpflichtigen Einkommen (Pension abzüglich Krankenversicherung) zwischen EUR 18.000 – 31.000.
Das Maximum an monatlichem Einkommensgewinn beträgt etwa EUR 27,–. Die nächste Etappe der Senkung dieses Steuersatzes erfolgt 2023 und bringt nochmals diesen Betrag.

Es wird darauf hingewiesen, dass in der Arbeitnehmerveranlagung 2021 keine sogenannten Topfsonderausgaben mehr geltend gemacht werden können. Darunter fallen: Krankenzusatzversicherung (Uniqa) und Sterbefonds (Energie AG).

Pensionen 2022
Für Männer, wenn diese mit 62 Jahren 45 Beitragsjahre aufgrund einer Erwerbstätigkeit in der Pensionsversicherung erworben haben und in Pension gehen, werden ab 2022 Abschläge in der Höhe von 4,2 % pro Jahr (0,35 % p.m.) bei der Pensionsberechnung berücksichtigt.

Kindererziehungszeiten bis zu 60 Monaten finden Berücksichtigung.
Präsenzdienstzeiten allerdings nicht.

Es gibt jedoch für jedes Jahr vor dem 20. Lebensjahr EUR 1,– pro Beitragsmonat.
Maximal EUR 60,– können lukriert werden. Allerdings müssen mindestens 12 Monate vor dem nächsten Monatsersten des 20. Geburtstages liegen.

Dr. Hubert Billinger

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Das Fest zum 30er

Fulminantes Fest zum 30er

Untermalt von den Klängen der Energie AG Musik feierten 150 Mitgliederinnen und Mitglieder das 30-jährige Bestehen des Pensionistenvereins.

 Am 27.10.2021 fand im Power Center die Jubiläumsfeier des Pensionistenvereins der Energie AG statt.

Isidor Hofbauer führte in bewährter Weise durch das Programm und hielt Rückschau auf die vergangenen 30 Jahre. Hofbauer verwies in seinen Ausführungen auf die Wichtigkeit des weiteren Verbundenseins der Pensionistinnen und Pensionisten mit dem Unternehmen, sind doch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ruhestand immer noch Multiplikatoren der Unternehmensphilosophie in der Gesellschaft.

Generaldirektor DDr. Steinecker und KBRV Steiner schilderten aus Unternehmens- bzw. Betriebsratssicht die Situation im Konzern und gingen jeweils auf aktuelle Themen im Besonderen ein.

Höhepunkt war der Vortrag des Sportwissenschafters Dr. Sepp Wiesauer, einem langjährigen Partner der Energie AG. Unter dem Titel „Kraft meines Alters“ spannte Dr. Wiesauer den Bogen zwischen Kraftreserven und herausforderndem Alltag in der fortgeschrittenen Lebensphase.

Olympionikin Ana Lehaci aus der ENERGIEAG-Sportfamilie berichtete über das Dasein einer Spitzensportlerin und beantwortete schlagfertig die Fragen des Moderators.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgten für das leibliche Wohl der Teilnehmer und mit von vielen Erinnerungen geprägten Gesprächen klang die Veranstaltung in gemütlichem Rahmen aus.

Alle freuen sich schon auf den 40er im Jahr 2031!!

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30Jahre Pensionistenverein

 

VorsitzendeLiebe Kolleginnen und Kollegen
des Energie AG Pensionistenvereins!

Der OKA-Pensionistenverein (nunmehr Energie AG-Pensionistenverein) wurde im März 1991 gegründet.

Das 30-jährige Bestehen des Vereins nehmen wir zum Anlass und freuen uns, alle Vereinsmitglieder am

Mittwoch, 27. Oktober 2021, 15:00 Uhr,

zu einer Jubiläumsveranstaltung in den Power Tower der Energie AG OÖ in Linz herzlich einzuladen.

>>> Detail

>>> Programm
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Bei Anmeldung via Mail bitte  Name und Telefonnummer angeben
Bei Mitfahrwunsch: Busnummer und Zusteigeort angeben

Zusteigeorte:

Geringfügige Beschäftigung 2021

Die Einkommensgrenze der geringfügigen Beschäftigung (GfB) beträgt 2021 EUR 475,86.

Ansprüche bei der GfB:

• Urlaubsrecht entsprechend der Arbeitszeit • Pflegefreistellung

  • Anspruch auf Abfertigung
  • Anspruch auf Urlaubs- und WeihnachtsgeldBei einer GfB besteht die Möglichkeit der Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung.Bezieher einer Pension bzw. aus Leistungen des AMS sind von der Selbstversicherung ausgeschlossen.Der Antrag auf Selbstversicherung muss vom Arbeitnehmer erfolgen und ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zu stellen.Angehörige sind wie bei der Pflichtversicherung mitversichert.In der Pensionsversicherung werden Zeiten wie in der Pflichtversicherung erworben. Allerdings bei Bezug von Krankengeld werden für diese Zeit keine Pensionszeiten erworben.Der monatliche Beitrag beträgt 2021 EUR 67,18.

Arbeitnehmerveranlagung Begräbniskosten

Behandlung von Begräbniskosten im Zug der Arbeitnehmerveranlagung

Begräbniskosten einschließlich Grabstein sind aus dem Nachlass (Aktiva) zu bestreiten und sind nur als außergewöhnliche Belastung in der Arbeitnehmerveranlagung einzutragen sofern diese Kosten den Nachlass übersteigen. Ist dies der Fall, so sind bis maximal EUR 10.000 einzusetzen.

Weitere Begräbniskosten sind:

Blumen und Kränze, Kosten für ein schlichtes, ortsübliches Totenmahl sowie Beileidsdanksagungen zählen zu den Begräbniskosten.

Nicht darunter fallen Kosten einer Trauerkleidung und der Grabpflege. Für den Abzug höherer Kosten (z.B. besondere Überführungskosten) ist deren Notwendigkeit nachzuweisen.

Arbeitnehmerveranlagung für Verstorbene

Wenn man der Erbe (Einantwortungsbescheid des Notars) ist und dieses auch angetreten hat, kann man im Namen des Verstorbenen eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen. (Wie zu dessen Lebzeiten).

Diese kann bis zu fünf Jahre (falls der Verstorbene dies nicht erledigt hat) rückwirkend beantragt werden. Alle Kosten des Verstorbenen (Krankheitskosten, Pflege, Sonderausgaben etc.) können beansprucht werden.

Es muss nur bei der Bankverbindung der Arbeitnehmerveranlagung der IBAN des Erben eingesetzt werden und es ist ratsam, eine Kopie des Einantwortungsbescheides der Arbeitnehmerveranlagung beizulegen.

Gesund mit FEELGOOD

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Feelgood Center Altmünster – im WEB

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